Verkauf von Weinberg und Keller im Privatbesitz
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. Keller, ca. 470 m² (davon 200 m² unterirdisch), komplett ausgestattet mit Edelstahltanks und Holzfässern mit einer aktuellen Kapazität von 75.000-80.000 Litern (mit der Möglichkeit, über 150.000 Liter zu lagern). Komplett ausgestattet für moderne Weinproduktion, Abfüllung und Schnapsherstellung, die unter der Marke Ritosa vina verkauft wird. Es gibt ein Labor, eine Taverne (mit Kamin) für Weinverkostungen mit einer Kapazität von 15 Personen, Lagerräume für Maschinen und einen unterirdischen Trinkwassertank von 160 m³, alles auf einer Bruttogeschossfläche von 702 m². Weinberg: ca. 13.000 Rebstöcke (1.000 Teran, 4.000 Cabernet Sauvignon, 5.000 Malvasia, 1.500 Muskat Rose und 1.500 Gelber Muskateller) mit einem Brunnen zur Wasserentnahme mit einer Kapazität von 12 Litern/Minute. Das Anwesen ist in Privatbesitz und umfasst eine Fläche von 25.603 m². Zusätzlich befinden sich 3.000 Rebstöcke auf 8.064 m² Land, das im Besitz des kroatischen Staates ist, jedoch an mein Grundstück grenzt und als eine Einheit umzäunt ist. Insgesamt erstreckt sich das Anwesen über 33.667 m² und liegt östlich-südöstlich der Stadt Poreč (Istrien - Kroatien). Zum Keller führt eine Schotterstraße von der 400 m entfernten asphaltierten Ortsstraße. Strom (20 kW Vertragsleistung) und die städtische Wasserversorgung (über eine 5/4 Zoll Leitung) sind vorhanden. Alle 13.000 Rebstöcke sind mit einem Bewässerungssystem ausgestattet (aus dem Tank und/oder der städtischen Wasserversorgung). Das Anwesen verfü Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.