MEDULIN, POMER - Grundstück für zwei Einfamilienhäuser, 70 Meter vom Meer entfernt
Zwei Baugrundstücke in Meeresnähe in Pomer zu verkaufen. Das Grundstück liegt in einer ruhigen Gegend, umgeben von Luxusvillen. Zulässige Bebauung P+1, Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss bis 6m Höhe. Möglichkeit zum Bau von 3 Wohneinheiten. Sämtliche Infrastruktur in der Nähe des Grundstücks. Alle notwendigen Einrichtungen befinden sich in der Nähe des Grundstücks: Supermarkt, Restaurant, öffentliche Verkehrsmittel. Eine ausgezeichnete Gelegenheit, ein Haus zur touristischen Vermietung zu bauen. Möglichkeit des Kaufs benachbarter Grundstücke. DIE WICHTIGSTEN STÄDTEBAULICHEN (Bau-)BEDINGUNGEN sind wie folgt: . Die Mindestgröße des Baugrundstücks beträgt 500 m2, . Beide Baugrundstücke liegen innerhalb einer Zone von 100 m Entfernung vom Meer, . Bauobjekte können eine maximale Höhe haben über dem Boden von 6 m, . Sie sind nicht konditioniert, aber auch "Flachdächer" sind erlaubt, . Ein Erdgeschoß (Keller) ist ebenfalls erlaubt, . Ein (1) Familienhaus oder Mehrfamilienhaus mit maximal drei ( 3 ) separate Teile, d.h. 3 Wohnungen, . Da sich das Grundstück innerhalb der Bauzone "M-2" befindet, ist auch der Bau von Geschäftsräumen, d.h. eines Gewerbe-Wohngebäudes (z.B. ein kleines Familienhotel oder Hostel) erlaubt, . Grundstücke können auch kombiniert werden, also ein (1) größeres Gebäude anstelle von zwei (2) kleineren bauen, denn selbst dann beträgt der maximale Grundrissbau 30 % (aber möglicherweise sind die Baukosten niedriger), . Mindestens 40 % des Das Grundstück muss als Grünfläche angelegt werden. . Innerhalb des Baugrundstücks müssen Parkplätze vorhanden sein, und zwar: - für Wohnungen bis 60 m2 - ein (1) Parkplatz, - für Wohnungen über 60 m2 - zwei (2) Parkplätze Parkplätze müssen vorhanden sein, . Parkplätze müssen zwischen der Straße und dem Gebäude liegen (z. B. nicht hinter dem Gebäude), also zwischen der Regulierungslinie und dem Gebäude, . Parkplätze können auch als Tiefgarage gebaut werden, . Das Gebäude MUSS vorhanden sein "freistehend" (die Errichtung von "Reihenhäusern" bzw. Ein- und/oder Halbeinbauten ist nicht zulässig) . Das Objekt muss von allen Nachbargrenzen mindestens vier (4) Meter entfernt sein fünf (5) Meter von der Straße entfernt,
Sehr geehrte Kunden, die Vermittlungsprovision wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet:
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