Sie sind auf der Suche nach einem Baugrundstück, auf dem Sie Ihre Wohnideen verwirklichen können? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf dieses attraktive Grundstück in Kirkel. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, ein neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen zu schaffen. Besonders interessant: Auf dem Grundstück sind zwei Wohneinheiten realisierbar und eröffnen damit vielseitige Perspektiven, sei es für die Familie, mehrere Generationen oder als Kombination aus Eigennutzung und Vermietung.
Gerne können Sie sich selbst einen ersten Eindruck vor Ort verschaffen. Für weiterführende Informationen oder zur Klärung Ihrer individuellen Bebauungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Merkmale
790 m² Grundstück
- bis zu zwei Wohneinheiten möglich - B-Plan mit rund 31 m und einer Bautiefe von ca. 11,40 m - Kanalanschluss ist bereits hergestellt und durch Grundbucheintrag gesichert
Grundrisse
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Preisdetails
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Provision für Käufer
Käuferprovision beträgt 3,57% (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Lage
Kirkel-Neuhäusel (66459)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Objekt befindet sich in Kirkel-Neuhäusel. Perfekte Anbindung an die Autobahn A8 bzw. A6.
Der Kirkeler Wald ist ein Teil des Naturparks Saar-Hunsrück und zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Landschaft aus. Das Waldgebiet ist von zahlreichen Wanderwegen durchzogen, die Besuchern die Möglichkeit bieten, die natürliche Schönheit der Umgebung zu erkunden. In der Nähe des Kirkeler Walds befindet sich die Burg Kirkel, die sich auf einem Hügel erhebt und einen beeindruckenden Ausblick auf die umliegende Landschaft bietet.
Die Landschaft ist geprägt von vielen Wiesen und Äckern, durch die ein asphaltierter Weg führt. Der nahezu komplett ebene Weg verbindet die Orte Limbach und Neuhäusel miteinander. Ideal für einen Spaziergang.
Die Lage rund um Kirkel ist ein beliebtes Ziel für Naturliebhaber, Wanderer und Erholungssuchende, die die Ruhe und Vielfalt der saarländischen Natur genießen möchten.
Weitere Informationen
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist SaarPfalz Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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