Kloster Bildungshaus Rückzugsort HideAway Eifel-Mosel-Region zwischen Trier und Koblenz
Merkmale
35.769 m² Grundstück
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
provisionsfrei; Der Kauf ist für den Käufer provisionsfrei.
Lage
Karmelitenstrasse, Springiersbach, Bengel (54538)
Springiersbach liegt im Alftal, einem Seitental der Mosel. Die Klosteranlage des Karmelitenklosters prägt das kleine Tal oberhalb der touristisch stark frequentierten Moselorte Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach und Cochem. Ein gut frequentierter Bahnhaltepunkt (Bengel) ist ganz in der Nähe und liegt an der Bahnstrecke Koblenz-Trier.
Weitere Informationen
Bildungs-/Gästehaus+Potenzial
Die historische Klosterliegenschaft im im Kreis Traben-Trarbach, oberhalb des Moseltals, Nähe Cochem & Bernkastel-Kues bietet vielversprechende Ansätze für die Etablierung einer touristischen oder auch gesundheits-, freizeit- oder bildungbezogenen Nutzung, etc.
Zeitliche Perspektive
Das Bildungshaus der Karmeliten wird aktuell von der Deutsche Ordensprovinz der Karmeliten wie auch von Drittanbietern für Veranstaltungen und Seminare genutzt. Vor dem Hintergrund demographischer Entwicklung und zurückgehender Führungskapazitäten beim Eigentümer und Betreiber sind wir in der Lage, auf möglichen Bedarf am Markt flexibel zu reagieren und ggf. auch eine Übergangszeit mit einer nachrückenden Folgenutzung flexibel zu gestalten. Dies bietet Chancen für zukünftige Nutzungs- und Veranstaltungsformate wie attraktive Weiterentwicklungen dieses architektonisch ansprechenden Standortes in landschaftlich reizvoller Lage. IMMOBILIUS ist hierfür alleiniger Ansprechpartner.
Sonstiges
Die IMMOBILIUS GmbH ist exklusiv mit der Wahrnehmung der Liegenschaftsinteressen der Deutschen Ordensprovinz der Karmeliten sowie mit der Entwicklung der Flächen an diesem Standort betraut. Alle Gespräche mit interessierten Investoren führen wir DIREKT. Unsererseits werden keinerlei Nachweishonorare oder Vertriebs- Nachweisaktivitäten Dritter akzeptiert. Auch eine Direktansprache der Stadt- / Kreisverwaltung in Sachen Baurechtsabstimmung ist solange explizit ausgeschlossen, bis wir uns auf Basis belastbarer Vorverhandlungen mit einem Investor gemeinsam darauf verständigen. Alle Unterlagen beruhen auf Eigentümerangaben und haben wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann im einzelnen jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen.