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Tiefgarage zur Miete • provisionsfrei
47,60 €
Freie Stellplätze in Tiefgarage - Zentrale Lage Grefrath
Tiefgaragenstellplatz - Deversdonk?1-3, Grefrath
Dieser Tiefgaragenstellplatz befindet sich in einer modernen, gesicherten Tiefgarage des Objekts Deversdonk?1-3. Der Stellplatz ist witterungsgeschützt, hell beleuchtet und bietet ausreichend Platz für ein Fahrzeug.
Die Tiefgarage ist bequem von außen über die Einfahrt erreichbar und zusätzlich direkt vom Gebäudeinneren über einen Aufzug zugänglich, sodass ein komfortabler Zugang gewährleistet ist.
Mietpreis: 47,60?€ pro Monat inklusive Mehrwertsteuer.
Merkmale
- Tiefgaragenstellplatz
- Toranlage
- gute Beleuchtung
- bequeme Zufahrt
Grundrisse
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Mietkosten
Kaltmiete
47,60 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
142,80 €
Lage
Grefrath (47929)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Stellplatz befindet sich in einer modernen Tiefgarage des Objekts Deversdonk?1-3. Er ist innenliegend und gesichert, witterungsgeschützt und bietet ausreichend Platz für ein Fahrzeug. Die Tiefgarage ist bequem von außen über die Einfahrt erreichbar, zusätzlich besteht direkter Zugang von innen über das Gebäude. Ein Aufzug verbindet die Tiefgarage mit den darüberliegenden Ebenen, sodass der Stellplatz auch komfortabel vom Gebäudeinneren zugänglich ist.
Der Stellplatz eignet sich ideal für dauerhaftes Parken, ist hell beleuchtet und über eine Toranlage gesichert, sodass nur berechtigte Nutzer Zugang haben.
Weitere Informationen
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Der Grundrissplan ist unverbindlich. Die Terrassen- und Balkonfläche ist anteilig in der Wohnfläche enthalten. Als Rechtsgrundlage dient alleine der notarielle Kaufvertrag. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Westpark Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.