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Sonstiges
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 08.08.2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Dieses Angebot basiert auf Informationen vom Vermieter/Verkäufer, daher können wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Die Flächenangaben sind circa-Werte.
Wir haben noch viele weitere Immobilien im Bestand. Kontaktieren Sie uns, wir stehen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
Stichworte
Lagerfläche: 15.000,00 m², Gesamtfläche: 15.000,00 m², Hallenhöhe: 12,20 m