2 Zimmer mit 2 Loggien plus Einbauküche um € 1.119,00 inkl. BK,Mwst,WW PLUS Heizungspauschale
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Back to the 70s - lässige 2 Zimmer Wohnung mit jeweils einer Loggia
Es handelt sich um ein 1970 errichtete Mehrparteienhaus. Mehrere Loggien lockern das einfache schnörkellose Fassadenbild. Typisches Merkmal der damaligen Zeit: funktionale Raumaufteilung!
Merkmale
Bezug: sofort
Einbauküche
Personenaufzug
Bodenbelag: Parkett
Die Räumlichkeiten gliedern sich wie folgt: Vorzimmer und Flur, Einbauküche mit Geräten und neuer Waschmaschine mit Essplatz, 1 Wohnzimmer mit Loggia, 1 Schlafzimmer mit Loggia (verbaut), Bad, WC, Echtholz- und Fertigparkettböden, GAS-Zentralheizung. Ein KELLERABTEIL wird mitvermietet.
LEIDER KEINE TIERHALTUNG.
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Bausubstanz und Energie
Heizwärmebedarf (HWB)
C
Gesamtenergieeffizienz (fGEE)
Baujahr1976
HeizungsartZentralheizung
Mietkosten
Gesamtmiete
1.118,15 €
Nettokaltmiete zzgl. Betriebskosten
15,91 €/m²
1.016,50 €
Kaution
3550 €3.550 €
Weitere Preisinformationen
EUR 1.118,15, Nettokaltmiete: 1.016,50 EUR
Lage
ROSASGASSE 18/ Top 09, Wien, Meidling (1120)
1120 Wien, Rosasgasse 18 / Top 09 / 2. Stock mit LIFT 5 Jahre befristet - PROVISIONSFREI
Die Rosasgasse befindet sich in ruhiger, hervorragenden Lage. Der Schönbrunner Schlosspark als auch der Meidlinger Markt liegen 10 Gehminuten entfernt. Die U-Bahn Station U4 Meidlinger Hauptstraße erreichen Sie in kürzester Zeit. Das garantiert eine perfekte öffentlicheAnbindun Alle Nahversorger sind fußläufig erreichbar
ÖFFENTLICHE ANBINDUNG U4 Station Meidling Hauptstraße, ca. 450 m entfernt Buslinien 10A ca. 300 m entfernt
INDIVIDUALVERKEHR Mit dem Auto über die umliegende Ruckergasse oder Schönbrunner Straße ist ein rascher Anschluss in den fließenden Verkehr gewährleistet.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die Miete ist inkl. BK, Mwst, WW € 1.118,15 dazu kommt die Heizungspauschale inkl. Mwst € 62,89 GESAMT € 1.181,04.
Strom ist in der Miete nicht enthalten.
Die Anmietungsspesen sind: Kaution € 3.550,00 PROVISIONSFREI
WEITERS NOCH EINE WICHTIGE INFORMATION: Wir benötigen in jedem Fall eine Lohnbestätigung bzw. bei Arbeitslosigkeit, Studenten oder einem geringfügigem Einkommen einen Bürgen, der über ein geregeltes Einkommen verfügt - auch hier benötigen wir unbedingt eine Lohnbestätigung.
Bei Selbstständigen brauchen wir eine "Entnahmebestätigung" von Ihrem Steuerberater.
Stichworte
Nutzfläche: 70,26 m², Balkon-Terrassen-Fläche: 10,20 m², modernisiert