Es handelt sich um ein bebautes Grundstück. Die postalische Anschrift lautet: Phöbener Chausseestraße 1 in 14542 Werder (Havel) OT Phöben. Die Bebauung besteht aus einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienwohnhaus mit zweigeschossigem Nebengebäude mit Anbau, Baujahr ca. 1935. Die Wohnfläche des Einfamilienwohnhauses beträgt ca. 140 m² und verteilt sich über 3 Zimmer, einen Nebenraum, Küche, Bad und Flur im Erdgeschoss sowie 2 Räume im Dachgeschoss. Im Nebengebäude befinden sich im Erdgeschoss Räume für die Kleintierhaltung und im Obergeschoss eine kleine Wohnung mit ca. 27 m² Wohnfläche, verteilt über einen Wohnraum, Küche, Bad und Flur.
Merkmale
Zwangsversteigerung
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
534500 €534.500 €
Zwangsversteigerung
Provision für Käufer
provisionsfrei; 0 provisionsfrei
Lage
Phöben, Werder (Havel) OT Phöben (14542)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Sonstiges
Dein-ImmoCenter ist die führende digitale Platform für Zwangsversteigerungen in Deutschland. Dein-ImmoCenter legt einen hohen Wert auf Ihre Zufriedenheit und die Qualität unsere Angebots. Damit Sie sich von unseren Services überzeugen können, bieten wir jedem Interessenten eine kostenlose Gratiswoche an. Diese Gratiswoche ist an keinen Vertrag gebunden - Sie können innerhalb der ersten 7 Tage kündigen und müssen nichts bezahlen. Wenn Sie von unserem Angebot überzeugt sind und Kunde bleiben möchten, erhalten Sie für nur 11,99 € im Monat Zugriff auf alle unsere Services und Informationen zu allen Versteigerungen. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Qualität auf www.dein-immocenter.de.
Hinweise: Der tatsächliche Kaufpreis der Immobilie kann erheblich vom Verkehrswert abweichen. Zwangsversteigerungen können jederzeit aufgehoben werden.
Die angegebenen Daten basieren auf Informationen Dritter. Wir übernehmen deshalb keine Haftung. Ein Energieausweis ist beim Erwerb in der Zwangsversteigerung nicht erforderlich.