orea | Garagen-Investment in 1120 Wien - 4 vermietete Stellplätze in guter Lage! | A53
Zum Verkauf gelangen 4 Tiefgaragenstellplätze in der Arndtstraße 53, 1120 Wien - einer gepflegten Wohnanlage in zentraler Lage nahe der Linzer Straße. Die Stellplätze TG 04, TG 05, TG 06 und TG 08 befinden sich in der hauseigenen Tiefgarage. Drei davon (TG 04, TG 05 und TG 08) sind derzeit vermietet, während TG 06 aktuell leer steht - insgesamt eine interessante Anlagemöglichkeit mit laufenden Einnahmen und zusätzlichem Vermietungspotenzial.
Eckdaten:
* Stellplätze: TG 04, TG 05, TG 06 und TG 08
* Kaufpreis je Stellplatz: € 24.000
* Aktuell drei vermietet und einer Leerstand
* Zutritt zur Garage mittels elektrischem Tor
* Solide Hausgemeinschaft und gepflegte Anlage
Die Lage im 12. Bezirk bietet eine gute Nachfrage nach Parkmöglichkeiten - sowohl durch Anrainer:innen als auch durch umliegende Betriebe. Durch die laufenden Mietverhältnisse eignen sich die Stellplätze optimal für Anleger:innen, die in eine wartungsarme und unkomplizierte Immobilie investieren möchten.
Der Anbieter hat keine Daten zum Energieausweis hinterlegt.
Baujahr2007
Zustand der ImmobilieNeubau, neuwertig
Preisdetails
Kaufpreis
24000 €24.000 €
Provision für Käufer
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Lage
Arndtstraße, Wien (1120)
U4, U6 Längenfeldgasse
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Bundesland: Wien