Ferienhaus in Strandnähe
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. Das Haus befindet sich in der Ferienanlage Aprilia Marittima in der Region Friaul-Julisch Venetien. Ca. 3 km vom Strand in Lignano und ca. 10 km vom Strand in Bibione entfernt. Der nächstgelegene Flughafen ist der 49 km entfernte Flughafen Triest. Das Haus hat eine Wohnfläche von 120 qm und 100 qm Gartenfläche und folgende Räumlichkeiten: Kellergeschoss: 1 großes ausgebautes Schlafzimmer 23 qm, Dusche mit WC 3,6 qm, Vorratskeller 4,4 qm, Flur 9,6 qm und Abstellfläche ca. 2 qm Erdgeschoss: 1 großes Wohnzimmer 23 qm, abgeteilte Küche 2,6 qm, Gästetoilette 1,9 qm und große Terrasse mit Sonnenschutz 11,25 qm Obergeschoss: 1 großes Schlafzimmer 12,65 qm, 1 Gästezimmer 10,7 qm, Dusche mit WC 3 qm und Balkon Vor dem Haus ist ein Gartengrundstück von ca. 50 qm sowie ca. 50 qm hinter dem Haus. Dazu gehört auch eine Anlegestelle für ein Boot, was auch direkt am Haus liegt. Alle Zimmer sind nach ital. Brauch gefliest. Vor dem Haus stehen kostenfreie Privatparkplätze zur Verfügung. Das Haus befindet sich in einem einwandfreien baulichen Zustand. Es ist eine Gasheizung vorhanden. Die Anlage wird durch die Verwaltung gepflegt, incl. Garten, Schwimmbad, usw. Kosten pro Jahr ca. 1.800 Euro. An Steuern fallen ca. 500 Euro jährlich an. Man spricht deutsch. In unmittelbarer Nähe: - Fahrradweg zum Strand - Shuttlebus (in der Hauptsaison) zum Strand von Lignano -Schwimmbäder -Supermarkt -verschiedene Kneipen und Restaurants -Shops und Friseur 33050 Aprilia, in der Ferienanlage Aprilia Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.