FĂśR EINE ANMIETUNG WERDEN FOLGENDE UNTERLAGEN BENĂ–TIGT:
Ausweise aller einziehenden Personen
Meldezettel aller einziehenden Personen
Letzten 3 Lohnzettel aller erwerbstätigen Personen
Jahreslohnzettel/ Einkommensnachweis L16
AMS Bescheid/SU-Bescheid/Familienbeihilfebescheid
Jeglicher Einkommensnachweis
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.