Gepflegte Wohnung in Wien 10.Bezirk zu mieten
Großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit 105 m² – möbliert – Top-Lage im 10. Bezirk
Zur Vermietung gelangt eine sehr gepflegte und großzügig geschnittene Wohnung mit ca. 105 m² Wohnfläche in der Quellenstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk.
Die Wohnung befindet sich im 1. Stock eines Wohnhauses (ohne Lift) und überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung mit insgesamt 4 Zimmern, die vielseitig nutzbar sind – ideal für Familien, WGs oder Paare mit Platzbedarf.
Highlights der Wohnung:
ca. 105 m² Wohnfläche
4 Zimmer
voll möbliert
sehr gepflegter Zustand
Keller mit ca. 5m2
sofort bezugsfertig
Stock (ohne Lift)
Lage & Infrastruktur:
Die Wohnung liegt in einer sehr gut angebundenen Lage in Wien-Favoriten (Quellenstraße). Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants sowie alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist ausgezeichnet (Straßenbahn, Bus, U-Bahn in kurzer Distanz), wodurch Sie rasch das Stadtzentrum und andere Bezirke erreichen.
Verfügbarkeit:
Ab sofort verfügbar.
Miete: EUR 1300,- inkl. Betriebskosten zzl. Nebenkosten
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Alle Informationen beruhen auf Unterlagen die uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurden. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung. Weitere Informationen und Beantwortung Ihrer Fragen bei der Besichtigung. Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern. Wenn der Kaufvertrag/der Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können, sowie keine Auskünfte betreffend der genaue Liegenschaftsadresse erteilen können.
Der Auftraggeber wurde von uns über die gesetzliche Vorlagepflicht eines Energieausweises schriftlich informiert (EAVG 2012).
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