Großzügige, zusammenhängende Waldgrundstücke mit Zuwegung bei Großhaslach zu verkaufen
Bei unserem Verkaufsangebot handelt es sich um zwei zusammenhängende Waldgrundstücke sowie eine kleine Wiesenfläche zwischen Großhaslach und Petersaurach mit einer Gesamtfläche von ca. 45.222 m². Die beiden Flurstücke liegen südöstlich von Großhaslach an der Verbindungsstraße zur Bundesstraße B 14. Der zusammenhängende Zuschnitt ermöglicht eine übersichtliche Nutzung und Bewirtschaftung. Der Forst wurde stetig bewirtschaftet und der Baumbestand zunehmend von einem Nadelwald hin zu einem Mischwald aufgeforstet. Die genaue Lage sowie die Grundstücksgrenzen können den beigefügten Lageplänen entnommen werden. Für Fragen sowie für weiterführende Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Merkmale
45.222 m² Grundstück
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Kaufpreis
115000 €115.000 €
Provision für Käufer
4,76 % inkl. gesetzl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
120.474 €1
Kaufpreis
115.000 €
Kaufnebenkosten
5.474 €
2
Provision für Käufer (4,76%)
5.474 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Gleizendorf, Petersaurach (91580)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Gemeinde Petersaurach liegt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und gehört zur Metropolregion Nürnberg. Mit rund 5.000 Einwohnern bietet der Ort eine gewachsene, ländlich geprägte Struktur mit guter Anbindung an die umliegenden Städte. Petersaurach befindet sich etwa 15 Kilometer östlich von Ansbach und ist über das regionale Straßennetz gut erreichbar. Der Gemeindeteil Großhaslach befindet sich nördlich von Petersaurach in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße B 14. In der näheren Umgebung befinden sich größere zusammenhängende Waldgebiete wie beispielsweise der Klosterwald, an dessen Westflanke die Grundstücke liegen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Mit dem Ankauf einer Immobilie stellen sich oft Fragen die in keinem Exposé beantwortet werden können. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen daher für Fragen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins gerne zur Verfügung! Alle Angaben stammen vom Verkäufer bzw. dessen Vertreter, für den wir auch tätig sind. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Objektnachweis: Nach §242 BGB muss eine Vorkenntnis umgehend schriftlich und nachweisbar unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Ankauf dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.