Großes Grundstück im Wohngebiet Gröba/Merzdorf - provisionsfrei von Eigentümerin
Veräußert wird ein 3.854 m² großes Baugrundstück an einer von der zentralen Erschließungsstraße des Riesaer Wohngebietes Gröba/Merzdorf abgehenden Anliegerstraße. Das Grundstück ist erschlossen bzw. liegen alle relevanten Medien (Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Telekommunikation) an der Grundstücksgrenze an. Eine Gewähr für die Genehmigung des konkreten Vorhabens wird seitens der Eigentümerin nicht übernommen. Der Käufer sollte sich daher vor dem Erwerb bei der Stadtverwaltung Riesa, Untere Bauaufsicht, informieren. Für das Grundstück besteht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mietwohnbauverbot) - befristet bis 28.08.2027 - für die Stadt Riesa. Es ist sofort provisionsfrei direkt von der Eigentümerin zu erwerben. Das Grundstück soll nur als Ganzes veräußert werden. Das nördlich angrenzende Nachbargrundstück kann ebenfalls erworben werden.
Merkmale
Bezug: sofort
3.854 m² Grundstück
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Preisdetails
Kaufpreis
350714 €350.714 €
91 €/m²
Provision für Käufer
Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Geschätzte Gesamtkosten
350.714 €1
Kaufpreis
350.714 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
R.-Harbig-Straße 10, Gröba, Riesa (01591)
Die im nordwestlichen Teil der Großen Kreisstadt Riesa gelegenen Stadtteile Gröba und Merzdorf zeichnen sich insbesondere durch kurze Wege zwischen Arbeits- und Wohnstätte aus. Das Grundstück selbst befindet sich an einer Nebenstraße mit wenig Durchgangsverkehr, welches nach der Bebauung beste Voraussetzungen für ein ruhiges Wohnumfeld bietet. In unmittelbarer Nähe sind eine Grund- und Oberschule, mehrere Kindertagesstätten, Nahversorgungseinrichtungen, ein Betreuungszentrum mit Gewerbeeinheiten und Ärzten sowie eine Parkanlage mit Spielplätzen zu finden.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach dem §34 BauGB für unbeplante Innenbereichsflächen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Riesa wird dieser Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Laut Baunutzungsverordnung (§4 BauNVO) sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen zugelassen werden.
Stichworte
Wohnungsnr.: G-211