Weitere Informationen
Sonstiges
Neben der Miete fällt eine monatliche Servicepauschale für die vor Ort angebotenen Leistungen an.
Diese beträgt 150 € pro Mieter und umfasst unter anderem feste Ansprechpartner, gewisse Serviceleistungen vor Ort sowie die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche.
Bei Einzug von zwei Personen reduziert sich die Pauschale für die zweite Person auf 95 € pro Monat.
Die Wohnungen im Bernwardshof werden ausschließlich an Seniorinnen und Senioren vermietet, die ein selbstständiges Leben in einem sicheren und unterstützenden Umfeld führen möchten.
Neben dem klassischen Mietvertrag ist der Abschluss eines Servicevertrags verpflichtend. Dieser umfasst die im Rahmen der monatlichen Servicepauschale enthaltenen Grundleistungen vor Ort - etwa feste Ansprechpartner, die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche und verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag.
Zusätzlich wird ein separater Vertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. abgeschlossen, der das Hausnotrufsystem regelt und so zusätzliche Sicherheit im Alltag gewährleistet.
Sie möchten mehr erfahren? Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen - füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular auf der Website www.vitaverde-seniorenwohnen.de aus oder schreiben Sie uns direkt an kontakt@vitaverde-seniorenwohnen.de.
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Haftung: Wir weisen darauf hin, dass die von uns angegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die ImmoVerde Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln). Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Terrassen: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 8,00 m², Kellerfläche: 4,00 m², Lage im Wohngebiet
Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen