Merkmale
. Art der Situationen. Um den Grad der Vereinbarkeit zu regeln, werden die folgenden fünf (5) möglichen Situationen der verschiedenen, im Plan beschriebenen Nutzungen unterschieden:
-Option 1: in jedem Stockwerk eines Gebäudes mit nicht ausschließlicher Nutzung, mit Ausnahme derjenigen, die dem Erdgeschoss oder Halbgeschoss entsprechen, sowie derjenigen, die unter Situation 2 fallen.
- Option 2: im Erdgeschoss mit direktem Zugang von der öffentlichen Straße; im Erdgeschoss mit direktem Zugang von der öffentlichen Straße und in Verbindung mit einem halbunterirdischen, unterirdischen oder ersten Stockwerk.
- Option 3: in einem Stockwerk (oder Stockwerken) unmittelbar über dem Erdgeschoss mit direktem Zugang von der öffentlichen Straße, das sich von dem der Wohnungen unterscheidet. In bestehenden Gebäuden werden die unmittelbar über dem Erdgeschoss liegenden Stockwerke, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, als in dieser Situation befindlich betrachtet.
- Option 4: In einem Gebäude mit ausschließlicher Nutzung
- Option 5: In einer Freifläche auf einem Grundstück.
(2) Unabhängig von den unter den für Option 2 festgelegten Bedingungen zulässigen Nutzungen sind in den Erdgeschossen die folgenden Nutzungen zulässig, wenn sie in dem Gebiet erlaubt sind:
a) Magatzems
b) Bewachung
c) Sanitärbereich, ausgenommen Krankenhausaufenthalte, in Gebäuden mit ausschließlicher Nutzung
d) Religiöse Zwecke, in Gebäuden zur ausschließlichen Nutzung.
e) Parkhäuser.
f) Infrastruktureinrichtungen, die für die Effizienz des Verbrauchs von Energie- und Wasserressourcen im Gebäude erforderlich sind.
3. In den Geschossen oder Teilen der Geschosse, die für Wohnzwecke als halbunterirdisch gelten, sind nur Räume wie Abstellräume, technische Räume, Garagen und Toiletten zulässig. Sie können nicht als Wohn-, Ess-, Küchen- oder Schlafräume genutzt werden.
4. Der Bebauungsplan kann Gebäude als Immobilienkomplexe für private und öffentliche Nutzungen vorsehen, wobei das Nebeneinander und die Vereinbarkeit dieser Nutzungen in dem genannten Instrument besonders geregelt werden.
3. QUADRE D'USOS Nr. 3
S'aplica a les Zones d'Ordenació: "I", "J" i "K".
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