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Besichtigungstermine
nach Vereinbarung
Hinweis
Hinweis: Als Immobilienmakler sind wir verpflichtet, nach § 2 Absatz 1 Satz 10 des Geldwäschegesetzes die Identität unserer Kunden festzustellen. Insbesondere beim Verkauf / Kauf von Immobilien sind wir daher dazu angehalten, im Zweifelsfall Ihre Identität zu prüfen.
Bei Vermietungen verlangen wir von den Mietern eine Selbstauskunft, die Vorlage der letzten drei Gehaltsbescheinigungen sowie eine Schufa-Auskunft.
Widerruf Fernabsatzgesetz
a) Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
b) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Markus Ruppel Immobilien, Am Schlossberg 16, 35510 Butz-bach, Tel: 06033/7459677, Fax: 06033/7459679, Markus.Ruppel@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
c) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftrganehmer alle Zahlungen, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Ver-trags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragneh-mer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auf-traggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
d) Hat der Auftragnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wird, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung