- Kaution 75€ Schlüssel und 150€ Fernbedienung
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Baujahr2023
Zustand der ImmobilieNeubau, neuwertig
Mietkosten
Gesamtmiete
120 €
Nettokaltmiete
76 €
Betriebskosten
24 €
Provision fĂĽr Mieter
Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Kaution
240,00Â €
Weitere Preisinformationen
Nettokaltmiete: 76,00 EUR
Lage
Kagraner Platz 36, Wien (1220)
Diese Immobilie am Kagraner Platz in 1220 Wien besticht durch ihre zentrale Lage. Sämtliche Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar, darunter Arzt, Apotheke, Schule und Kindergarten. Supermärkte, Bäckereien, Geldautomaten und Banken befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Bahnhof ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Wiener Innenstadt und umliegender Bezirke. Ein idealer Standort für Familien und Pendler!
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Tiefgarage vorhanden, Nutzfläche: 10,00 m², Bundesland: Wien