Exklusive Dachgeschosswohnung im Kulturdenkmal - Erstbezug mit Blick auf die Vorderburg Schlitz
Diese außergewöhnliche Zweizimmerwohnung vereint historischen Charme mit modernstem Wohnkomfort. Sie befindet sich in einem liebevoll und aufwendig sanierten Einzelkulturdenkmal im idyllischen Schlitz. Im Zuge einer umfassenden Sanierung in den Jahren 2024-2026 wurde das Gebäude mit viel Sorgfalt und unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte hochwertig modernisiert - nun steht die Wohnung zum Erstbezug bereit.
Bei Interesse bitten wir Sie, uns eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft zu übermitteln. Unsere Mieterselbstauskunft finden Sie hier: https://v-r-immobilien.de/mein-konto/selbstauskunft/
Die Wohnung überzeugt durch ein durchdachtes Raumkonzept und eine besondere Architektur. Auf ca. 44 m² Wohnfläche, verteilt auf eine großzügige Grundfläche von ca. 72 m², entsteht ein luftiges und offenes Wohngefühl. Der zentrale Wohn- und Essbereich bildet das Herzstück der Wohnung und geht fließend in die offen gestaltete Küche über. Durch die Dachschrägen und die sichtbaren Strukturen entsteht ein besonders gemütliches und zugleich modernes Ambiente.
Das separate Schlafzimmer ist gut geschnitten und bietet ausreichend Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein stilvoll integriertes Badezimmer sowie einen einladenden Eingangsbereich.
Ein besonderes Highlight der Wohnung ist die zusätzliche Empore, die sich ideal als Schlaf- oder Rückzugsbereich nutzen lässt und den Wohnraum auf elegante Weise erweitert. Hochwertige, massive Lärchendielen verleihen den Räumen eine warme und natürliche Ausstrahlung und unterstreichen den besonderen Charakter dieser Immobilie.
Bei der Sanierung wurde großer Wert auf Nachhaltigkeit und Wohngesundheit gelegt: Es kamen ausschließlich hochwertige Naturbaustoffe zum Einsatz. Eine moderne Fußbodenheizung sorgt für angenehme Wärme und zusätzlichen Komfort.
Abgerundet wird dieses besondere Wohnangebot durch einen attraktiven Ausblick auf die historische Burg von Schlitz, der dem Objekt zusätzlichen Charme verleiht. Zudem stehen praktische Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung, die den Wohnkomfort insbesondere für aktive Bewohner zusätzlich erhöhen.
Die Wohnung ist ab dem 01.05.2026 bezugsfertig. Im Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 2 Jahren vorgesehen.
Diese Wohnung ist ideal für anspruchsvolle Mieter, die das Besondere suchen und Wert auf Qualität, Nachhaltigkeit sowie eine stilvolle Verbindung von Tradition und Moderne legen.
Merkmale
Dachgeschoss
Grundrisse
Grundrisse
1 / 1
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
C
Baujahr1600
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
Mietkosten
Warmmiete
685 €
Kaltmiete
11,36 €/m²
500 €
Nebenkosten
185 €
Heizkosten
in Warmmiete enthalten
Kaution
1500 €1.500 €
Lage
Schlitz (36110)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Kleinstadt Schlitz befindet sich im Vogelsbergkreis und beheimatet ca. 9.631 Einwohner. In Schlitz finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie zahlreiche Vereine für freizeitliche Aktivitäten. Auch ein Kindergarten, eine Grundschule sowie eine Gesamtschule befinden sich im Ort. Das ca. 24 km entfernte Fulda ist durch die gute Verkehrsanbindung innerhalb kurzer Zeit erreichbar.
Weitere Informationen
Sonstiges
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de
Kundeninformationen: Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund: Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
Stichworte
Bundesland: Hessen