Luxuriöse, großzügige Garten-Maisonette-Wohnung in Toplage von Salzburg - Aigen
Ihr RĂĽckzugsort in 1A- GrĂĽn-Ruhelage, die nicht nur durch ihre Situierung inmitten von Natur besticht, sondern auch durch den atemberaubenden Ausblick auf das umliegende GrĂĽn und den markanten Gaisberg sowie eine absolute Top-Ausstattung.
Wohnfläche: ca. 178,30 m² + ca. 90 m² Balkon- und Terrassenflächen + ca. 720 m² zugehöriger Gartenbereich zzgl. Abstellraum im Untergeschoss
Die Wohnung ist mit fortschrittlicher Technik ausgestattet, darunter eine Photovoltaikanlage, eine Geothermie-Heizanlage, Fußbodenheizung und Klimaanlage. Für zusätzliche Sicherheit sorgt eine Außen-Alarmanlage, während ein Rasenpflege-Mähroboter den Gartenbereich pflegt.
HWB 35 / fGEE 0,73
Gerne erhalten Sie auf Anfrage aussagekräftige Unterlagen zu dieser traumhaften Immobilie.
Merkmale
EinbaukĂĽche
Personenaufzug
2 Stellplätze
Gäste-WC
Balkon
Garten
Terrasse
Bodenbelag: Holzdielen
EinbaukĂĽche, Zentrale Klimaanlage, Blick ins GrĂĽne
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Heizwärmebedarf (HWB)
B
Gesamtenergieeffizienz (fGEE)
Zustand der Immobilieneuwertig
HeizungsartFuĂźbodenheizung
Mietkosten
Gesamtmiete
8.200 €
Nettokaltmiete
42,13 €/m²
7.500 €
Betriebskosten
700 €
Nicht in Gesamtmiete enthalten
Heizkosten
Kaution
keine Angabe
Weitere Preisinformationen
Nettokaltmiete: 7.500,00 EUR
Lage
Aigen I, Salzburg (5026)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Diese Lage ist besonders für diejenigen attraktiv, die die Ruhe der Natur genießen möchten, ohne auf die Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten verzichten zu müssen.
Weitere Informationen
Provisionshinweis
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Die Courtage zuzüglich Umsatzsteuer ist in der gesetzlich festgelegten Höhe bei Abschluss des Mietvertrages nur von Vermieterseite zur Zahlung fällig. (siehe Nebenkostenübersicht und Informationsblatt). Für den Mieter fällt keine Provision an. Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Tiefgarage vorhanden, Süd-West-Balkon/Terrasse, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Balkone: 1, Anzahl Terrassen: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 90,00 m², Bundesland: Salzburg