Großzügige 2-Raum-Wohnung im Dachgeschoss/3. OG auf der Bahnhofstraße zu vermieten!
Sie sehnen sich nach schönen, großzügigen Räumlichkeiten? Dann schauen Sie sich mit uns diese 2-Raum-Wohnung im 3. Obergeschoss / Dachgeschoss auf der Bahnhofstraße 3 an. Hier können Sie sich Ihre persönliche Wohlfühloase gemütlich einrichten. Die Wohnung bietet Ihnen ein sehr geräumiges Wohnzimmer, ein großes Schlafzimmer, den Flur, die Küche und ein Tageslichtbad mit Wanne inkl. Spritzschutzwand, WB, WC und Waschmaschinenanschluss. Die Wände sind Raufaser weiß, die Fußböden in Wohn- und Schlafzimmer sind mit Laminat versehen, Küche und Flur mit PVC-Belag und das Bad ist gefliest.
Die Wohneinheit wird Mittels eine Gasetagenheizung beheizt, die Kosten dafür sind direkt an den Medienanbieter zu entrichten, diese sind NICHT in den angegebenen Nebenkosten enthalten.
Ein Kellerabteil steht Ihnen zur Nutzung zur Verfügung.
Für monatlich 25,00 Euro kann auf dem Grundstück ein PKW-Stellplatz angemietet werden.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann rufen Sie uns an und senden Sie uns eine Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an info(at)immobilien-baumann-online.de oder kommen Sie persönlich in unseren Büroräumen auf der Wendischen Straße 11 in 02625 Bautzen vorbei.
Wir freuen auf Sie.
Merkmale
Bezug: ab 01.05.2026
Dachgeschoss
Grundrisse
Grundrisse
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Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Baujahrca. 1876
EnergieträgerGas
Mietkosten
Kaltmiete
5,03 €/m²
380 €
Nebenkosten
60 €
Kaution
1140 €1.140 €
Lage
Bautzen (02625)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Diese großzügige Wohneinheit erwartet Sie auf der Bahnhofstraße 3 in Bautzen. Einkaufsmöglichkeit des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel, Kindertagesstätten, Schule, Ärzte etc. sind fußläufig gut zu erreichen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünfte der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung durch den Eigentümer zustande.