Weitere Informationen
Sonstiges
ALTLASTEN/ÜBERPRÜFUNG
Mit Schreiben vom 17.01.2024 von der Stadt Nürnberg/Umweltamt wird das Grundstück Schieräckerstr. 41 in Nürnberg, Gemarkung Höfen, Flurnummer 830/9, nicht als Altlastenverdachtsfläche eingestuft. Entsprechendes Schreiben kann auf Wunsch auch vorgelegt werden. In einer weiteren Prüfungshandlung ist das Altlastenrisiko zu verifizieren, in Form von flächendeckenden Rammsondierungen und Bohrungen im Außenbereich und Überprüfung durch Augenscheinprüfung von möglichen Verdachtsmomenten, sowie durch Überprüfung der Historie der Nutzung des Grundstückes im Bauarchiv. Unterlagen über die Historie der Nutzung des Grundstückes gemäß Bauarchiv können Sie im Detail und auf Wunsch aus unserem elektronischen Datenraum entnehmen.
BESONDERHEITEN
Ein Antrag auf Vorbescheid wird auf Wunsch durch unser Unternehmen gestellt. Bestandteil des Antrags auf Vorbescheid ist die Klärung/Prüfung der Kubatur/BGF -Flächen, Baukörperanordnung, Geschossigkeit, Dachform, die Abfrage der Zustimmung zur Herstellung einer Tiefgarage und Lage der Tiefgaragenzufahrt.
Kurzfristige Kaufabwicklung möglich.
BODENRICHTWERT
670,-- EUR/m² zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2024
siehe Anlage "Bodenrichtwertkarte".
KAUFPREIS
Euro 1.350.000,--
LAGEBESCHREIBUNG
Die Grundstücke befinden sich im Stadtteil St. Höfen/Leyh, mit guter
Verkehrsanbindung zu den öffentlichen und den verkehrlichen
Hauptachsen/Verbindungsstraßen zu Autobahn und Bundesstraßen.
In der Umgebung befinden sich Geschäfte für den täglichen Bedarf,
sowie Schulen und Kindergärten.
SONSTIGES
BESICHTIGUNG
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte wenden Sie sich an unser Büro unter der Telefonnummer
0911 - 131 312 90.
MAKLERCOURTAGE
Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 5,00 % zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Sie ist fällig mit
Zustandekommen des Kaufvertrags (Abschluss des notariellen
Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäfts. Bei
anderweitigem Erwerb, z.B. mieten, verweisen wir auf unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
PROJEKTENTWICKLUNGSKOSTEN
Zuzüglich zur vorgenannten Maklercourtage fallen für den Käufer
Projektentwicklungskosten in Höhe von 2,00 % zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis an und sind verdient mit
Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Abschluss eines
Vertrages) oder eines wirtschaftlich identischen Geschäftes.
HINWEIS
Sollte Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie, uns dies schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Diese Angebote sind für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte entsteht Haftung für die volle Provision. Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr, wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität dieser Angaben.