Zwei attraktive Grundstücke (nebeneinander) in Seenähe - Hessenwinkel, Königswusterhausen
Es handelt sich um 2 Flurstücke, die bislang gemeinsam genutzt wurden.
Ein Bungalow zu Wohnzwecken wurde in den ca. 50´ziger Jahren errichtet und wird z. Zt. noch aktiv zu Wohnzwecken genutzt.
Die Mieterin hat, lt. Verkäufer, den Wunsch auszuziehen.
D. h., die Übergabe der Grundstücke soll Nutzerfrei erfolgen, bislang ist der Bungalow noch bewohnt.
Denkbar ist die Bebauung der beiden Flurstücke mit Doppelhaushälften oder die Bebauung mit einEs handelt sich um zwei Flurstücke, die bislang gemeinsam genutzt wurden, ebenso wie die beiden Flurstücke, die der Zufahrt zu den Baugrundstücken dienen.
Denkbar ist die Bebauung der beiden Flurstücke mit Doppelhaushälften. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (GRZ 0,2, GFZ 0,4, ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss, maximal ca. 75 m² Grundfläche je Haushälfte) erscheint pro Doppelhaushälfte eine Wohnfläche im Bereich von etwa 70–90 m² realistisch. Die konkrete Wohn- und Nutzfläche hängt von der späteren Planung (Grundriss, Kniestock, Dachneigung etc.) ab und ist durch die Käufer bzw. deren Architekten mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Denkbar sind interne Nutz- und Verkehrsflächen (Technik-/Abstellräume, Flure, Treppen) von insgesamt etwa 85–120 m² je Haushälfte. Alle vorstehenden Angaben zur zukünftigen Bebauung erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Zusicherung dar.
Alternativ kann der vorhandene Bungalow weiterhin genutzt werden; dieser ist jedoch nicht Bestandteil des Kaufangebotes, das sich ausschließlich auf die Grundstücksflächen bezieht. Ein Energieausweis wurde daher nicht erstellt und liegt nicht vor.
Baujahr und Zustand nach Verkäuferangaben:
Ein Bungalow zu Wohnzwecken wurde etwa 1986 errichtet und in den Jahren 1996 sowie 2017 modernisiert; das Haus wird derzeit noch bewohnt. Nach Auskunft der Verkäuferin verfügt das Gebäude über eine solide Grundsubstanz, Bad und Küche wurden 2017 saniert, ebenso der Wintergarten überprüft und als in Ordnung befunden; die vorhandenen Kunststofffenster stammen überwiegend aus den 1980er-Jahren und wurden 2017 gewartet. Das Objekt ist an Gas, Wasser und Abwasser angeschlossen; eine zusätzliche Dämmung ist nach Aussage der Verkäuferin eher nicht vorhanden. Das Steinhaus kann grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch sollte insbesondere die Dachkonstruktion im Rahmen einer Besichtigung bzw. eines Fachgutachtens gesondert geprüft werden.
Die Mieterin hat laut Verkäuferangaben den Wunsch auszuziehen. Die Übergabe der Grundstücke soll nutzerfrei erfolgen; aktuell ist der Bungalow noch bewohnt.
Eine Innenbesichtigung und Innenfotos waren bislang – aus Rücksichtnahme auf die Mieterin – nicht möglich und von der Verkäuferin nicht gewünscht. Außenaufnahmen liegen vor.
Hinweis: Sämtliche Angaben zu Baujahr, Zustand und Nutzung beruhen auf Auskünften der Verkäuferin; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen.em Wohnhaus.
Alternativ kann der Bungalow weiterhin genutzt werden.
Eine Innenbesichtigung und Bebilderung war bislang - aus Rücksichtnahme auf die Mieterin - nicht möglich. Außenaufnahmen natürlich vorhanden.