Fischteich (Pachtgewässer)

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Fischteich pachten oder kaufen: Rechte, Pflichten und Kosten

Ein eigener Fischteich als Quelle zur Selbstversorgung – für manche ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Andere wollen sich mit der Fischzucht etwas dazuverdienen oder sich sogar ganz darauf spezialisieren. In Frage kommt der Kauf eines eigenen Fischteichs oder eine Pacht. Gut überlegt sollten beide Schritte sein.

Fischteich pachten oder kaufen, Header, Vater und Sohn mit Angel am Ufer eines Sees, Foto: Halfpoint/stock.adobe.com
Für Hobbyangler oder zur gewerblichen Nutzung kann ein eigener Fischteich die Erfüllung sein. Ob Kauf oder Pacht eines Gewässers: In beiden Fällen gibt es Rechte und Pflichten, die gründlich abgewogen werden sollten.

Angeln verspricht als Hobby Entschleunigung, Entspannung, Ruhe. An einem idyllisch gelegenen Teich, einem plätschernden Fluss oder einem ungestörten Plätzchen am Ufer eines Sees kann der Angler sich auf einen selbst gefangenen Fisch freuen. Das Wissen um die Herkunft und Qualität der Tiere steht ganz im Zeichen nachhaltigen Genusses. Das bietet ein Stück Autonomie und ist auch gut für die Umwelt, denn in Österreich können nur etwa fünf Prozent des Fischbedarfs aus eigenen Ressourcen bedient werden.

Wege zum eigenen Gewässer sind die Pacht oder der Kauf. Für private Hobbyangler kommt oft eher eine Fischereipacht in Frage. Aber auch für Profis, die Fischzucht, -pflege und -fang neben- oder hauptberuflich betreiben, muss nicht zwingend ein Kauf das Richtige sein. Möglicherweise lohnt sich die Erwägung einer Gewässerpacht.

Fischereirecht durch den Kauf eines Fischteichs

Fischteich pachten, Paolo Caneppele, Foto: Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH
Paolo Caneppele, Rechtsanwalt aus Klagenfurt.

„Die Besitzrechte an Gewässern teilen sich auf in den Besitz an Grund und Boden sowie sonstigen Nutzungsrechten“, sagt Paolo Caneppele, Rechtsanwalt und Niederlassungsleiter der Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt. Die Fischereirechte sind Privatrechte und können demnach weiterverpachtet werden.

Die Verantwortung für das Fischereiwesen und das Fischereirecht liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Die Landesfischereigesetze und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen unterscheiden sich teilweise stark. Die größten Unterschiede liegen bei den Voraussetzungen zum Erwerb des Fischereidokuments, das auch Voraussetzung für den Erwerb oder die Pacht eines Gewässers ist, aber auch bei den Bestimmungen zur Fischerei durch Minderjährige und Verwaltungsübertretungen mit den zugehörigen Strafdrohungen.

Voraussetzungen für die Fischerei

Voraussetzung für den Erwerb von Fischereirechten ist in ganz Österreich der Besitz einer gültigen Fischereikarte oder Fischereigastkarte. In den meisten Bundesländern wird ein Fischereischein benötigt, dem eine abgelegte Fischereiprüfung vorausgeht. Das Mindestalter zur Beantragung des Fischereischeins variiert zwischen den Bundesländern.

Info

Die entsprechenden Dokumente sind je nach Bundesland entweder bei den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate – für das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Tirol) oder den jeweiligen Landesfischereiverbänden (für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg) zu besorgen. In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich. In Kärnten und Tirol hingegen ist die Teilnahme an einer Unterweisung nötig. Im Burgenland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis der Eignung.

Fischteich, Frau nimmt Forelle aus einem Netz, Foto: Aurora Photos/stock.adobe.com
Länderspezifisch sind Schonzeiten verschiedener Arten und Mindestmaße der Tiere einzuhalten. Die Erhaltung eines angemessenen und artenreichen Fischbestandes hat oberste Priorität.

Mit der Fischereiberechtigung gehen die grundlegende Verpflichtung zur nachhaltigen Fischereiwirtschaft und eine Fischereiabgabe einher. Meist ist es sogar gesetzlich verankert, dass die Fischereierlaubnis nur an Personen abgegeben werden, von denen anzunehmen ist, dass sie sich entsprechend sorgfältig verhalten.

Die Erhaltung eines angemessenen und artenreichen Fischbestandes ist oberste Priorität. Quälerei von Wassertieren ist grundsätzlich verboten. Neben den länderspezifisch vorgeschriebenen Schonzeiten der verschiedenen Arten und den Mindestmaßen der Fische, die eingehalten werden müssen, gibt es weitere Sonderregelungen. In Niederösterreich und Wien beispielsweise dürfen Angelfangvorrichtungen nicht unbeaufsichtigt ausgelegt werden. Der Fischfang mit lebenden Wirbeltieren als Köder ist in Kärnten verboten.

Fischereipacht

Fischereireviere müssen bewirtschaftet werden. Sofern der Eigentümer eines Gewässers das nicht selbst übernehmen kann, muss er für die Bewirtschaftung sorgen, beispielsweise durch eine Pacht. Der Pächter hat dann das Fischereirecht des entsprechenden Gewässers und kann auch Fischereierlaubnisscheine, wie Tages- oder Gastkarten ausgeben.

Pachtfähig sind in Österreich Personen, die einen gültigen Fischereischein haben, die den Verpflichtungen, die mit der Pacht einhergehen, gewachsen sind und die nicht in gewässergefährdender Weise aufgefallen sind.

Auch juristische Personen können ein Gewässer pachten. Für sie gilt ebenfalls, dass sie nicht gewässergefährdend aufgefallen sein dürfen und dass die zum Bewirtschafter bestimmten Personen über einen gültigen Fischereischein verfügen. In ein paar Bundesländern, wie beispielsweise in Kärnten, muss der Pächter einen seit mindestens drei Jahren gültigen Angelschein besitzen.

Pachtbesonderheiten

Das Fischereirecht in Österreich weist einige Sonderregelungen in den Bundesländern auf. Beispielhaft sind in der folgenden Tabelle einige Besonderheiten aufgeführt:

  • Burgenland: Mindestpachtdauer 10 Jahre (§14 Abs. 2 Fischereigesetz Burgenland). Verpachtung muss von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden (§17 Abs. 2 Fischereigesetz Burgenland).
  • Niederösterreich: Mindestpachtdauer 10 Jahre (NÖ FischG §23 Abs. 3).
  • Oberösterreich: Mindestpachtdauer 6 Jahre (§6 Abs. 2 Oö Fischereigesetz). Mindestens dreijähriger Besitz einer Fischerkarte (§6 Abs. 3 Oö Fischereigesetz).
  • Tirol: §14 Abs. 1 T-FischG Mindestpachtdauer 5 Jahre. Pachtvoraussetzung ist die Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband und der Nachweis der Eignung durch den Besuch einer Tiroler Unterweisung.  Unterverpachtung ist in Tirol unzulässig.
  • Kärnten: §16 Abs. 1 K-FG Mindestpachtdauer 5 Jahre. Mindestens dreijähriger Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte österreichischer Länder beziehungsweise innerhalb der EU vor der Pacht und währenddessen (§17 Abs. 1 Absch. b); Pflicht zur Fischereiaufsicht (§37).
  • Salzburger Land: §4 Abs. 3 Salzburger Fischereigesetz Mindestpachtdauer 9 Jahre.
  • Steiermark: mindestens dreijähriger Besitz einer gültigen Fischereikarte vor der Pacht (§9 Steiermärkisches Fischereigesetz) und währenddessen.
  • Vorarlberg: Mindestpachtdauer 10 Jahre (§8 Abs. 3 Vorarlberger Fischereigesetz).
  • Wien: Mindestpachtdauer 10 Jahre (§13 Abs. 1 Wiener Fischereigesetz).

Rechte und Pflichten von Eigentümern und Pächtern

Fischteich kaufen oder verpachten, Rechte und Pflichten, Mann füttert Fische in einer Fischteichanlage, Foto: auremar/stock.adobe.com
Der Kauf eines Gewässers bringt die Bewirtschaftungspflicht mit sich. Sofern der Eigentümer dieser nicht selbst nachkommen kann, kann er den Fischteich auch verpachten.

Mit dem Kauf oder der Pacht eines Fischgewässers sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. „Das hängt auch von den natürlichen Gegebenheiten des Gewässers ab“, so Caneppele. Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet allem entgegenzuwirken was fisch- oder wasserschädlich ist.
“Der Kauf von einem Fischgewässer verschafft einem die Möglichkeit, das Fischgewässer auch zu verpachten, daher ist der Käufer Eigentümer des Fischgewässers und der Pächter nur Rechtsbesitzer“, erklärt der Rechtsexperte.

Zu den gesetzlichen Pflichten gehören der Fischbesatz, Hege- und Pflegemaßnahmen des Bestandes. Jährlich muss mit Besatz von beispielsweise Jungfischen an der Erhaltung des Fischbestandes nach Art, Altersstufen und Bestandsdichte gearbeitet werden. Durch das Land kann ein Mindestbesatz vorgeschrieben werden. In Wien macht das der Magistrat, in Niederösterreich der Fischereirevierverband, in Salzburg der Landesfischereiverband und im Burgenland, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg die Landesregierung. In der Steiermark und Kärnten gibt es lediglich eine Besatzverpflichtung. Hinzu kommen weitere länderspezifische Sonderregelungen.

Neben den gesetzlichen Pflichten können im Pachtvertrag weitere individuelle Pflichten vereinbart werden, die der Erhaltung des Fischteichs dienen. Dazu gehören beispielsweise die Instandhaltung von Dämmen oder Fischbrücken.

Neben den Pflichten hat der Pächter auch Rechte: „Diese werden grundsätzlich in einem Vertrag mit dem Eigentümer geregelt“, sagt Caneppele.

Kosten, mit denen Käufer und Pächter rechnen müssen

Neben den Kosten für das Gewässer sind mit dem Kauf öffentlich-rechtliche Gebühren, mit der Pacht ein Pachtzins verbunden. Auch anfallende Instandhaltungs- oder Besatzkosten sind zu berücksichtigen. Diese bemessen sich jeweils entsprechend der Voraussetzungen, die das Gewässer mit sich bringt.

In welchem Bereich sich Kaufpreise bewegen, hängt vor allem von Lage und Größe der Anlage ab. Zu einer Fischteichanalage für die gewerbliche Nutzung gehören neben den Gewässeranlagen beispielsweise noch Kühlgebäude, Zuchtgebäude und oft auch ein Wohngebäude für den Betreiber. Wenn zusätzlich noch ein Gastronomiebetrieb dabei ist oder umliegende Wald- oder Wiesenfläche mit dazu gekauft werden, klettert der Kaufpreis bald in einen hohen sechsstelligen Bereich.

Auch die Höhe des Pachtzinses bemisst sich daran, was genau verpachtet wird. Je größer und besser ausgestattet die Anlage ist, desto höher wird der Pachtzins ausfallen. Um diese Kosten und die zukünftigen laufenden Kosten, die mit der Pacht eines Fischteichs einhergehen möglichst genau abschätzen zu können, muss der Interessent genau prüfen was bei dem konkreten Fichteich auf ihn zukommt. Grundsätzlich sollten Kosten, wie der Pachtzins oder auch Instandhaltungspflichten im Pachtvertrag festgehalten werden.

Es warten aber in der Regel nicht nur Ausgaben auf Käufer oder Pächter. Beispielweise ist eine Fischzuchtanlage auf wirtschaftliche Rentabilität ausgelegt. Doch auch Angelgewässer können Einnahmen generieren: durch die Vergabe von Angelkarten. Hierzu ist wiederum die entsprechende Behörde zu kontaktieren. Teilweise beschränkt diese die Anzahl der auszugebenden Karten. In welcher Höhe Ausgaben und Einnahmen zu Buche schlagen, bemisst sich jedoch stark an individuellen Faktoren.

Gewässer bewirtschaften

Die Bewirtschaftung von siebzig Prozent der Seengewässer und ein paar Fließgewässern obliegt den österreichischen Bundesforsten, dem größten Gewässerbewirtschafter Österreichs. Das entspricht über siebzig Seen und zweitausend Kilometern Fließgewässer, dazu zählen vor allem Große Seen wie der Attersee und der Wörthersee, aber auch Fließgewässer wie Salza oder Enns.

Fischteich kaufen und bewirtschaften, Fischzucht, Mann hält Kescher mit Fisch über Fischgewässeranlage, Foto: kvdkz/stock.adobe.com
Für eine gewerbliche Fischzucht müssen entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt und Voraussetzungen nach Gewerberecht geschaffen werden.

Für eine eigene gewerbliche Fischzucht müssen, neben dem passenden Gewässer, gewerberechtliche Voraussetzungen, entsprechend der Gesetze, geschaffen und wasserrechtliche Genehmigungen für die Anlage eingeholt werden. Diese sind wieder landesabhängig und können mit der zuständigen Behörde besprochen werden. In Anlagen zur Aufzucht von Zucht- und Speisefischen gelten die Fischereigesetze in der Regel nicht.

„Inwiefern nun die Nutzung eines Fischteiches gewerblich erfolgt oder im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ausgeübt wird, unterscheidet sich im Einzelfall“, erklärt Caneppele. Teichanlagen für die professionelle Fischzucht können Becken aus Beton, Kunststoff, Metall oder Teiche aus Folie sein. Auch die Wasserbewegung kann je nach Fischart einem stehenden oder fließenden Gewässer nachempfunden sein.

Auch bauliche Veränderungen an bestehenden Gewässern sind möglich. „Veränderungen an Wasserläufen und Seen müssen grundsätzlich Wasserbehördlich, entsprechend dem Wasserrechtsgesetz genehmigt werden“, so der Rechtsexperte.

Info

Für die Errichtung eines eigenen Fischteichs muss ein Projekt bei der Wasserrechtsbehörde eingereicht werden. Prinzipiell muss ein eigener Teich von einem Bach gespeist werden. Zu beachten sind beim Bau die entnommene Wassermenge beziehungsweise wieviel Restwasser im Bach verbleibt. Dies ist mit der zuständigen Behörde zu prüfen, denn zur privaten Nutzung eines Fischteichs muss dieser aus gewässerökologischen Gründen geeignet sein. Das bedeutet, „dass ein Aufkommen von Fischen grundsätzlich durch einen wasserführenden Fluss erfolgen muss“, so Paolo Caneppele. Rechtzeitig an die zuständigen Behörden heranzutreten, kann dabei unnötigen Aufwand verhindern.

Um entscheiden zu können, ob ein Gewässer überhaupt für das eigene Vorhaben geeignet ist, sollten sich Suchende zunächst über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gewässerarten klar werden. Von Größe, Tiefe und der Frage, ob Zu- und Abflüsse vorhanden sind, hängt beispielweise ab, welche Fischarten darin gedeihen können. Generell ist die Wasserqualität in Österreich gut bis sehr gut, so Pia Buchner von den österreichischen Bundesforsten (ÖBF).

Gewässerarten: Was ist ein See, Weiher oder Teich?

Fischteiche sind natürliche oder künstliche Gewässer, also Flüsse und Seen, die durch ihre Beschaffenheit zum Fischen geeignet sind.

Info

Natürlich sind Gewässer, die ohne menschliche Einwirkung entstanden sind. Sie dienen zur Speicherung von Wasser, das beispielsweise aus Niederschlägen, dem Grundwasser oder durch Zuleitung kommt. Damit ein fließendes Gewässer als natürlich gilt, darf durch menschliche Einwirkung keine Veränderung vorgenommen werden. Dazu würden die Umgestaltung des Gewässerbetts, die Veränderung des Gewässerlaufs oder die Wasserstauung zählen.

  • Ein See ist ein stehendes Binnengewässer, meist mit einem Zu- und Abfluss durch Fließgewässer. Damit bietet er beispielsweise Seeforellen einen idealen Lebensraum, denn diese leben in großen, tiefen Seen und laichen in den einmündenden Flüssen ab.
  • Eine Sonderform bilden Gebirgsseen, sie haben ein Flächenausmaß von mehr als tausend Quadratmetern und liegen oberhalb der natürlichen Baumgrenze.
  • Ein Teich ist kleiner als ein See und zeichnet sich dadurch aus ablassbar zu sein. In der geringen Tiefe eines Teiches kann der Boden vollständig von Wasserpflanzen bedeckt sein. Pflanzenreichtum in langsam fließenden beziehungsweise stehenden Gewässern mit sandigem oder schlammigem Grund ist Lebensraum für Karpfen.
  • Ein Weiher ist eine seichte Wasseransammlung von großer Oberfläche. Er ist nicht so tief wie ein See und wird in seiner ganzen Ausdehnung von Küsten- und Uferpflanzen besiedelt. Auch hier können Karpfen gut gedeihen.  

Die genaue Abgrenzung zwischen Seen, Teichen und Weihern ist unscharf und immer subjektiv.

  • Flüsse und Bäche sind Fließgewässer. Das schnell fließende sauerstoffreiche Wasser ist ideal für die Bachforelle. Bei Flüssen wird oft nur abschnittsweise eine Erlaubnis zum Fischen ausgegeben. In privater Hand sind Flüsse selten.
Fischteich, Bachforelle, Bachforellen am Grund eines Gewässers, Foto: Rostislav/stock.adobe.com
Die Bachforelle ist Fisch des Jahres 2020 in Österreich
Fischteich, Karpfen, zwei Karpfen in trübem Gewässer, Foto: Vladimir Wrankel/stock.adobe.com
Der Karpfen ist einer der beliebtesten Speisefische Österreichs.

Egal, ob für die gewerbliche Nutzung oder den privaten Bedarf, ein geeignetes Fischgewässer in einer bestimmten Region zu finden, ist aufgrund des limitierten Angebots, gar nicht so leicht. Je nachdem welches Ziel Käufer oder Pächter mit einem Gewässer verfolgen, sollten sie sich die Angebote gut ansehen. Soll ein Gewässer Erträge bringen, muss das Fischen darin möglich und erlaubt sein.

Eine erste Anlaufstelle können in Österreich die Bundesforste oder die jeweiligen Landesfischereiverbände sein. Dort gibt es oft Informationen zu aktuell ausgeschriebenen Gewässern. In sehr seltenen Fällen verkaufen Bund, Länder oder Gemeinden öffentliche Gewässer.

Ein entsprechendes Grundstück in einer bestimmten Region zu finden, kann für Kaufinteressenten unter Umständen schwierig werden. Sie können auf Onlineportalen wie immowelt.at nach einem passenden Objekt suchen. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder intensiver Tourismus können einer fischereilichen Nutzung einen Strich durch die Rechnung machen. Auch und vor allem für Käufer, die eine Anlage zur gewerblichen Nutzung suchen, kann es sinnvoll sein einen fachkundigen Makler zu beauftragen, der sich fischereiwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücken auskennt.