
ZVG Zentrale Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
immowelt Partner
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ZVG Zentrale Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Montag – Freitag
09:00–17:00
Samstag – Sonntag
Geschlossen

ZVG Zentrale Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Über uns
Die ZVG Zentrale begleitet Sie als meistbietenden Bieter in Zwangsversteigerungsverfahren:
- Allgemeine Informationen: Die ZVG Zentrale vermittelt Ihnen zum besseren Verständnis einen Überblick über den Ablauf von Zwangsversteigerungsverfahren vor, im und nach dem Zwangsversteigerungstermin.
- Objektunterlagen: Die ZVG Zentrale beschafft Ihnen verfügbare öffentliche sowie nicht öffentliche Objektunterlagen, die Sie z.B. für Ihre Ankaufsprüfung und eine Finanzierungsanfrage benötigen.
- Besichtigung: Die ZVG Zentrale prüft für Sie die Möglichkeit einer Innenbesichtigung und führt diese mit Ihnen gemeinsam durch.
- Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin: Die ZVG Zentrale verhandelt für Sie die Möglichkeit eines freihändigen Erwerbes vor dem Zwangsversteigerungstermin durch notariellen Kaufvertrag.
- Vorbereitung auf den Zwangsversteigerungstermin: Die ZVG Zentrale bereitet Sie umfassend auf den Zwangsversteigerungstermin vor, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsleistung.
- Begleitung im Zwangsversteigerungstermin: Die ZVG Zentrale begleitet Sie im Zwangsversteigerungstermin und setzt sich für Sie ein, dass Sie den Zuschlag erhalten.
- Besitzübernahme: Die ZVG Zentrale unterstützt Sie nach dem Zuschlag bei der Übernahme des Objektes.
Transparenz im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Verbrauchern, ist uns sehr wichtig. Beachten Sie deswegen bitte:
- Die ZVG Zentrale ist kein Immobilienmakler i.S.v. § 652 BGB (Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder Vermittlung eines Vertrags), sondern ein Dienstleister in Zwangsversteigerungsverfahren i.S.v. §§ 611 ff. BGB. Nach dem Bundesgerichtshof fehle für eine Vermittlung nämlich jede Einwirkungsmöglichkeit des Maklers, da der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung nach heutiger Sicht durch Zuschlag, also öffentlich-rechtlich vollzogen werde (BGHZ 112, 59 (63) = NJW 1990, 2744; BGH NJW 1997, 119; 1999, 2271 f.; Erman/Fischer Rn. 20; Schwerdtner JZ 1991, 310), der Nachweis beziehe sich ebenso nicht auf die Gelegenheit zum Vertragsschluss (BGHZ 112, 59 (63 f.) = NJW 1990, 2744; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 304; Staudinger/Arnold, 2021, Rn. 38; Dehner NJW 1991, 3254 (3259)).
- Die ZVG Zentrale kann nicht erst gem. § 652 BGB eine Erfolgsvergütung verlangen, wenn "der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt", sondern gem. §§ 611 ff. BGB bereits eine Vergütung für ihr Bemühen. In der Regel müssen Sie für unsere Dienste eine geringere erfolgsunabhängige und im Voraus fällige Grundvergütung sowie eine höhere erfolgsabhängige und nach dem Erwerb des Objektes erst fällige Erfolgsvergütung vereinbaren.
- Sie tragen die Schließung von Verträgen mit der ZVG Zentrale nicht etwa konkludent bereits durch Übermittlung einer Anfrage über das Immobilienportal immowelt.de an, sondern im Sinne eines Übereilungsschutzes erst nach einem ausführlichen Beratungsgespräch und ausschließlich ausdrücklich unter wirksamer Einbeziehung unserer geltenden AGB in Textform an. Die jeweils geltenden AGB finden Sie aus Transparenzgründen auch in diesem Anbieterprofil unter Anbieter-Impressum.
- Die ZVG Zentrale bietet ihre Dienste in Form von Bieterverfahren i.S.v. § 156 BGB an. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, die in dieser Form geschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu (Ausnahme gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB). Ein Widerrufsrecht kann dann ausschließlich vertraglich vereinbart werden.
- Eine Besichtigung oder der Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin kann nie garantiert werden. Die ZVG Zentrale kann sich nur um entsprechende Möglichkeiten bemühen.
- Aus Qualitätsgründen können Telefongespräche mit der ZVG Zentrale aufgezeichnet werden. Wenn Sie dies nicht wünschen, bitten wir Sie, mit uns ausschließlich schriftlich zu kommunizieren.
- Die ZVG Zentrale ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und nicht zu verwechseln mit dem ZVG Portal der Landesjustizverwaltungen mit Informationen zu Zwangsversteigerungsterminen. Verwechseln Sie die Leistungen der ZVG Zentrale ebenfalls nicht mit den Angeboten diverser Firmen über Zwangsversteigerungskalender.

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