Ausblick 2024: Das ändert sich im neuen Immobilienjahr

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Höhere CO2-Kosten belasten Haushalte. Zudem endet die Stromkostenbremse. Entlastet werden sollen Mieter durch eine Mietpreisbremse.

Stromkostenbremse endet 2024

Die Stromkostenbremse endet am 30. Juni 2024. Sie ist eine Entlastungsmaßnahme für Haushalte, die den aktuellen Preissteigerungen entgegenwirken soll. Die österreichische Stromkostenbremse gilt für alle Haushalte mit einem aufrechten Stromliefervertrag und einem Haushalts-Zählpunkt. Maximal 2.900 Kilowattstunden pro Jahr und Haushalt werden mit bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde unterstützt. Der Zuschuss erfolgt automatisch auf der Rechnung aller österreichischen Lieferanten. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Stromkostenergänzungszuschuss in Höhe von 166,25 Euro.

Mietpreisbremse tritt in Kraft

Die Mietpreisbremse tritt ab 1. Jänner 2024 in Kraft. Sie begrenzt die Erhöhung der Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten im öffentlichen Wohnbau auf maximal 5 Prozent pro Jahr. Zusätzlich soll die Berechnung der Mieterhöhung auf Grundlage der durchschnittlichen Inflation der vergangenen drei Jahre erfolgen, nicht mehr auf der jährlichen Inflationshöhe.

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, mit der ein Anstieg der Mietpreise reguliert werden soll. Sie soll bezahlbares Wohnen ermöglichen, Wucherpreise dürfen nicht mehr angeboten werden. Profitieren sollen rund 75 Prozent aller Mieter. Ohne Mietpreisbremse hätten Erhöhungen von bis zu 15 Prozent gedroht, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer.

CO2-Steuer und Klimabonus werden angehoben

Die CO2-Steuer wird von 32,50 Euro je Tonne CO2 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Das wird zu weiteren höheren Preisen für Kraftstoffe, Heizstoffe und Strom führen. Die CO2-Steuer wurde 2021 eingeführt und soll stetig erhöht werden. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer werden aber weiterhin in Form des Klimabonus an die Bevölkerung zurückgezahlt.

2023 belief sich die Summe auf 110 bis 220 Euro. Den Klimabonus erhalten alle Einwohner, die mindestens 6 Monate beziehungsweise 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Der Klimabonus besteht aus dem Sockelbetrag, den jeder erhält, und dem Regionalausgleich, der je nach Region unterschiedlich hoch ausfällt. Wiener erhielten für 2023 beispielsweise nur den Sockelbetrag von 110 Euro, weil die Hauptstadt über eine besonders gute Infrastruktur verfügt. Bewohner ländlicher Gemeinden und Gebiete, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, die auf das Auto angewiesen sind, haben die volle Höhe von 220 Euro erhalten. 2024 wird der Klimabonus wohl deutlich angehoben.

Die CO2-Steuer ist ein umstrittenes Thema. Kritiker argumentieren, dass sie zu hohen Kosten für Verbraucher und Unternehmen führen wird. Befürworter argumentieren, dass sie notwendig ist, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Höherer Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen

Haushalte mit geringem Einkommen können schon jetzt einen einmaligen Heizkostenzuschuss für 2024 beantragen. Der Zuschuss soll den Haushalten helfen, die steigenden Heizkosten zu bewältigen. Anspruch auf den Zuschuss haben Haushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. 

Die Einkommensgrenzen sind in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich hoch. In Vorarlberg beträgt die Summe beispielsweise 500 Euro, zuvor waren es 330 Euro. In Oberösterreich werden 2023/2024 Haushalte mit niedrigem Einkommen mit einem Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro unterstützt. Der Antrag des Heizkostenzuschusses kann in der Regel auf den Webseiten der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

Österreich verbietet den Einbau von Gasheizungen in Neubauten

Der Einbau von Gasheizungen in Neubauten ist ab 1. Jänner 2024 verboten. Die lange diskutierte Austauschpflicht für Gasheizungen im Bestand bleibt hingegen vorerst vom Tisch. Die schwarz-grüne Koalition hat sich stattdessen für ein umfangreiches Förderpaket entschieden, das die freiwillige Umrüstung von Gasheizungen auf erneuerbare Energien unterstützen soll. Um die Nachfrage nach Gasheizungen zu reduzieren, hat die Regierung ein Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft beschlossen. Dieses Programm soll die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Bauwirtschaft fördern.

Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen wird auf 0 Prozent gesenkt

Österreich senkt ab 2024 die Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen auf 0 Prozent. Die Maßnahme soll den Photovoltaik-Ausbau fördern und Bürokratie abbauen. Sie gilt für alle Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Sie ist auf 2 Jahre befristet. Deutschland hatte die Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen bereits in diesem Jahr auf 0 Prozent gesenkt.

Ende des Baubooms am Wohnimmobilienmarkt setzt sich fort

Nach Jahren des Baubooms am österreichischen Wohnimmobilienmarkt gehen die geplanten Fertigstellungen nun deutlich zurück. Während heuer 44.500 neue Wohneinheiten fertiggestellt werden, sollen es im Jahr 2024 41.200 und im Jahr 2025 nur noch 34.900 sein.

Gründe für den Rückgang sind die strenge Kreditvergabe und die gestiegenen Zinsen. Diese haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach Kaufobjekten extrem eingebrochen ist. In Reaktion darauf haben Bauträger und Entwickler geplante Neubauten verschoben.

Die Baubewilligungen sind früher rückläufig geworden. Nach 84.220 Baubewilligungen 2019 fiel die Zahl bis Ende 2022 auf 58.924. Der Trend setzt sich auch hier fort. Für das zweite Quartal 2023 sind laut Statistik Austria lediglich 12.815 Wohnungsbauten bewilligt worden: Ein Minus von 25 Prozent zum Vorjahresquartal.

Immobilienmakler müssen sich bis 2024 bei der FIU registrieren

Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriert zu sein. Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Portal der FIU und ist kostenfrei.

Die Registrierung von Immobilienmaklern soll dazu beitragen, dass die FIU verdächtige Transaktionen besser erkennen und verfolgen kann. Dazu müssen Immobilienmakler bei der Registrierung Angaben zu ihrer Person, ihrer Tätigkeit und ihren Geschäftsbeziehungen machen.

Immobilienmakler, die sich nicht registrieren, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden und strafrechtlich verfolgt werden.

19.12.2023


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4 Kommentare

Zugang22! am 22.01.2024 16:11

gilt die FIU Registrierung auch für Österreichische Makler?

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morpheus13 am 11.01.2024 09:31

Soll das ein Witz sein, wenn ja, dann ein schlechter.

Nachdem meine Miete von 2022 auf 2023 um 15 % und im Halbjahr nochmal 5% erhöht wurde, kommt man jetzt mit einem Tropfen auf den heißen Stein angekrochen. Haltet ihr die Menschen... mehr

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gutti am 07.01.2023 11:53

Solange die Stadt Wien als größter Immobilieneigentümer von Alt-(vor 1945) und Neu(nach 1945)bauimmobilien seine soziale Kompetenz für "leistbares Wohnen" nicht in die Realität umsetzt, sind alle gesetzlichen Änderungsversuche ein... mehr

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