Büro vermieten

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Büro vermieten – so finden Sie einen Mieter für Ihre Gewerbeimmobilie

Büro vermieten, Bürovermietung, Gewerbeimmobilien vermieten. Foto: Tiberius Gracchus / fotolia.com

Für die Bürovermietung gelten andere Regeln als auf dem privaten Immobilienmarkt. Ganz gleich, ob Sie ein Großraum- oder ein einzelnes Büro vermieten möchten, hier finden Sie Tipps für die Vermarktung Ihrer Gewerbeimmobilie.

Wer ein Büro vermieten möchte, muss in einer Immobilienanzeige andere Schwerpunkte setzen als bei der Vermarktung einer Wohnimmobilie. Bei Gewerbeflächen sind die Lage und eine gute Verkehrsanbindung entscheidend. Zudem spielt die Größe und Ausstattung der Büros eine wichtige Rolle.

Die wichtigsten Aspekte einer Gewerbeimmobilienanzeige

Mieter einer Gewerbeimmobilie, wie beispielsweise eines Praxisraums oder eines Einzelbüros, stellen gewisse Ansprüche an das Objekt. Diese beziehen sich auf den Preis, die Ausstattung sowie Größe, Lage, Anbindung und Geräuschkulisse. Aus diesem Grund sollten Sie als Vermieter eines Büros auf diese Aspekte in der Immobilienanzeige eingehen.

  • Preis: Geben Sie die monatliche Kaltmiete und, wenn möglich, die Heizkosten und die Warmmiete an.
  • Größe: Potenzielle Mieter interessieren sich zudem für die Gesamtgröße der Gewerbeimmobilie. Setzt sich die Fläche aus mehreren Büroräumen zusammen, sollten Sie auch die Größe der einzelnen Büros angeben.
  • Lage: Liegt das Büro, das Sie vermieten, stadtnah oder ländlich? Büros in der Stadt lassen sich in der Regel etwas teurer vermieten als Büros auf dem Land.
  • Verkehrsanbindung: Für viele Unternehmer ist es wichtig, dass ihr Büro gut an das Verkehrsnetz angebunden ist. So können es Kunden und Mitarbeiter gut erreichen. Aus diesem Grund sollten Sie als Vermieter in der Immobilienanzeige darauf eingehen, ob Zugänge zu Autobahnen und Schnellstraßen sowie Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe sind.
  • Ausstattung der Büroräume: Wer ein Büro vermieten möchte, sollte in der Objektbeschreibung auf die Ausstattung der Immobilie eingehen. Dazu gehört beispielsweise die Infrastruktur: Sind ausreichend Steckdosen installiert? Wie ist der Handyempfang innerhalb des Gebäudes? Darüber hinaus sollten Sie beschreiben, ob eine Küche und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind. Falls es gute Parkmöglichkeiten und einen Aufzug im Gebäude gibt, sollten Sie dies ebenfalls in der Immobilienbeschreibung erwähnen.
  • Geräuschkulisse: Mieter eines Büros interessieren sich in der Regel für die Geräuschkulisse, die beispielsweise der Straßenverkehr erzeugt. Falls Ihr Büro ruhig liegt, sollten Sie das in die Anzeige einbringen.
Büro vermieten, Bürovermietung, Gewerbeimmobilien vermieten. Foto: Cesarin/fotolia.com

Neben einer gut ausformulierten Beschreibung der Bürofläche sind aussagekräftige Fotos für den Vermarktungserfolg wichtig. Achten Sie beim Fotografieren auf gute Lichtverhältnisse. Bei schönem Wetter ist das Licht sowohl in den Innenräumen Ihrer Gewerbeimmobilie als auch bei der Außenansicht besser. Mit Bildbearbeitungsprogrammen können Sie Helligkeit, Kontrast und die Farben der Fotos optimieren.

Der Gewerbemietvertrag – das A und O bei der Bürovermietung

Ganz gleich, ob es sich um einen Büroraum, eine Arztpraxis, einen Lagerraum oder einen Laden handelt – wer eine Gewerbeimmobilie vermietet, sollte einen schriftlichen Gewerbemietvertrag aufsetzen. Mündliche Absprachen sind zwar zulässig. Doch wenn es zu einem Streitfall kommt, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Aus diesem Grund sind Vermieter und Mieter mit einem schriftlichen Vertrag auf der sicheren Seite.

Ein Gewerbemietvertrag unterliegt dem Vertragsrecht, lässt sich jedoch relativ frei gestalten. Er kann zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen wie Kapital- oder Personengesellschaften abgeschlossen werden. Handelt es sich bei Ihrem Mieter um eine juristische Person, muss eine natürliche Person als legitimer Vertreter fungieren. In diesem Fall sollten Sie sich eine Vertretungsvollmacht dieser Person vorlegen lassen.

Gewerbemietvertrag, Büro vermieten, Bürovermietung, Gewerbeimmobilien vermieten. Foto: Gajus/fotolia.com

Folgende Aspekte sind im Gewerbemietvertrag zu klären:

  • Genaue Objektbeschreibung: Geben Sie neben der Adresse des Büros, das Sie vermieten, die genauen Maße der Immobilie an. Dasselbe gilt für Nebenräume, die zur Gewerbeimmobilie gehören.
  • Art der Miete: Legen Sie eine bestimmte Art der Miete fest. Man unterscheidet zwischen Festbeträgen und variablen Mieten. Ein Festbetrag wird für die gesamte Mietdauer festgeschrieben, jedoch selten vereinbart. Bei variablen Mieten handelt es sich um Umsatzmieten, Staffel- und Indexmieten.
  • Nutzungszweck: Beschreiben Sie im Gewerbemietvertrag, für welche Zwecke der Mieter die Immobilie nutzen darf. Beispielsweise als Anwaltsbüro, Arztpraxis, Restaurant oder Bäckerei. Die Räume müssen sich jedoch für den vereinbarten Zweck eignen.
  • Zeitraum: Sie haben die Wahl, Ihre Büroräume befristet oder unbefristet zu vermieten. Falls Sie sich für eine Befristung entscheiden, sollten Sie im Vertrag klären, ob es Verlängerungsmöglichkeiten gibt und wie Mieter diese wahrnehmen können. Während befristete Mietvertragsverhältnisse automatisch zum vereinbarten Termin enden, lassen sich unbefristete Verträge nur durch eine Kündigung beenden. Ein Mietverhältnis über Geschäftsräume lässt sich sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Das Schreiben muss spätestens am dritten Werktag des entsprechenden Quartals eingehen. Anders als bei Wohnräumen müssen Eigentümer von Gewerberäumen kein berechtigtes Interesse an der Vertragskündigung nachweisen.
  • Inventarverzeichnis: Wenn Sie neben dem Gebäude auch die Einrichtung mitvermieten, sollten Sie ein Inventarverzeichnis als Anlage in den Mietvertrag einbinden.

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