Weitere Informationen
Sonstiges
Termin zur Angebotsabgabe: 30.06.2026
Teaser: Zum Verkauf stehen ca. 10,5 ha Weinbergsflächen inkl. einem Wirtschaftsgebäude, einer kleinen Lagerhalle, einem Unterstand und einer Weinbergshütte. Neben der Hütte befindet sich eine Messtation der Landesanstalt für Landwirtschaft (Wetterstation).
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Die Grundstücke sind über die Seeshofer Straße und öffentliche nicht ausgebebaute (geschotterte) Forst- und Waldwege anfahrbar.
Region: Unterfranken
Flurstück: 6349, 6356, 6357, 6366, 6368
Gemarkung: Hammelburg
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Weinbergsflächen Hammelburg. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: 9196-53-11
Planungs- und Baurecht: Alle Grundstücke befinden sich nach §35 BauGB im Außenbereich . Das Grundstück Fl.Nr. 6356 befindet sich im Bereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hüttenkonzept". Der Flächennutzungsplan sowie die dazugehörige Beilage können bei der Stadt Hammelburg eingesehen werden.
Sonstiges: Die Grundstücke sind nur verkehrstechnisch erschlossen. Strom, Wasser, Kanal liegt nicht an. Eine alte überirdische Telekommunikationsleitung wurde bereits vor Jahren stillgelegt.
Die Gebäude sind renovierungsbedürftig.
Aufgrund des BayWeinRAV ist der Eigentümer und Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, bei bestockten Rebflächen, bei denen die ordnungsgemäße Bewirtschaftung in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unterbleibt, die vorhandenen Rebstöcke samt Wurzelwerk unverzüglich zu entfernen. Die Kosten hat der Eigentümer zu tragen.
Stichworte
Bundesland: Bayern, Flurstück: 6349, 6356, 6357, 6366, 6368