Baugrundstück in Top-Lage von Bad Wildbad mit Blick auf die große Enz
In begehrter Wohnlage von Bad Wildbad, befindet sich dieses attraktive Wohngrundstück mit ca. 365 qm Grundstücksfläche. Das Grundstück liegt in ruhiger, naturnaher Umgebung und bietet - je nach Bebauung - einen schönen Blick auf die Große Enz sowie das umliegende Grün.
Die Lage verbindet angenehme Ruhe mit guter Anbindung an die Innenstadt von Bad Wildbad. Ein ideales Grundstück für Bauherren, die naturnah wohnen und dennoch nicht auf Infrastruktur verzichten möchten.
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Merkmale
Bezug: sofort
365 m² Grundstück
Preisdetails
Kaufpreis
90000 €90.000 €
246,58 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % (inkl. MwSt.) inkl. MwSt. Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 3 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 3,57 %.
Geschätzte Gesamtkosten
93.213 €1
Kaufpreis
90.000 €
Kaufnebenkosten
3.213 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
3.213 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Bad Wildbad (75323)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Lage dieser Grundstücke ist einfach unschlagbar. Bad Wildbad ist für seine natürliche Schönheit und die beruhigende Atmosphäre bekannt. Der Blick auf die große Enz verspricht tägliches Wohlbefinden und lässt Sie die Natur in ihrer vollen Pracht genießen. Gleichzeitig befinden Sie sich in einer ruhigen Wohngegend, die dennoch eine gute Anbindung an die umliegenden Einrichtungen und das Stadtzentrum bietet.
Weitere Informationen
Sonstiges
- voll erschlossene Grundstücke - Top-Lage mit Blick auf die große Enz - ruhige Wohngegend - gute Anbindung an Einrichtungen und Stadtzentrum - vielfältige Bebauungsmöglichkeiten
Eine verbindliche Bauvoranfrage liegt derzeit nicht vor. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung), wodurch sich Art und Maß der Bebauung an den umliegenden Wohnhäusern orientieren. In der direkten Umgebung befinden sich bereits Wohnhäuser, sodass eine wohnbauliche Nutzung grundsätzlich als gegeben angesehen werden kann.
Die konkrete Bebauung ist vom Käufer eigenständig mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen.