Stadtvilla mit Pool 1-Reihe zum Meer in Kroatien
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. NEUES GEBÄUDE!! Zum Verkauf steht eine Stadtvilla mit Swimmingpool, gelegen auf einem Grundstück in der ersten Reihe zum Meer. Es besteht aus einem Keller und einem Erdgeschoss. Keller: Hallenbad 23 m2, Sauna, Fitnessraum und Toilette, Wohnzimmer, Flur, Waschküche, Garage und Maschinenraum für den Pool . Erdgeschoss: Eingangsbereich, Flur, Toilette, gemütliches Wohnzimmer, Küche und Esszimmer (offener Raum) mit Zugang zur Terrasse (47,96 m2) mit Blick auf das Meer, Flur, 4 Schlafzimmer mit Badezimmern. Hochwertige Konstruktion. EC: A+ Hochwertige Keramik, Sanitärartikel und Zimmerei. Fußbodenheizung (Wärmepumpe). Dreischichtiges Glas. Große Schiebewände. Elektrische Rollladenheber. Mücken. Klimaanlagen in allen Zimmern. Ein vom dalmatinischen Raslinjerm gepflegter Garten. Grill. Friedliche Umgebung. Eigentum in Ordnung. Sehr geehrte Kunden! Gemäß dem "Gesetz zur Umsetzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung" ist zum Schutz des Eigentums und der Person des Eigentümers die Besichtigung der Immobilie nur mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags möglich. 21330 Sibenik - Okolica, Kroatien Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! Anfragen nur über das Kontaktformular. Bitte keine telefonischen Anfragen. Vielen Dank. Weitere Informationen, Fotos, Grundriss und Lagepläne finden Sie mit der Anbieterobjektnummer N63830152 auf [URL="https://www.bluehomes.com/de/N63830152/ex.asp"]www.blueHOMES.com[/URL] blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.