Zum Verkauf steht eine unbebaute Wiesenfläche (Mühlenwiese) zur Größe von insgesamt 2.754 m² am Madamenweg in Peine. Der angebotene Grundstücksstreifen ist großflächig mit Büschen und Bäumen bewachsen und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "PE 23 Fuhseniederung". Er unterliegt damit den mit diesem Umstand einher gehenden Nutzungsbeschränkungen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Verboten sind deshalb alle Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes verändern; dies betrifft insbesondere die Bebauung.
Der Flächennutzungsplan stellt das Verkaufsobjekt als Fläche für Landwirtschaft dar. Die Wiese liegt außerdem planungsrechtlich im Außenbereich, was die Zulässigkeit anderer Nutzungen weiter einschränkt.
Da die Flurstücke im Rahmen einer Erbschaft an das Land Niedersachsen gefallen sind, ist nicht auszuschließen, dass bisher unbekannte Pachtverhältnisse bestehen könnten.
Merkmale
Bezug: sofort
2.754 m² Grundstück
Preisdetails
Kaufpreis
2800 €2.800 €
1,02 €/m²
Provision für Käufer
Provisionsfrei
Geschätzte Gesamtkosten
2.800 €1
Kaufpreis
2.800 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Madamenweg 23, Kernstadt Süd, Peine (31224)
Das Verkaufsobjekt befindet sich am Madamenweg in der Peiner Kernstadt und ist von weiteren Grünflächen umgeben.
Weitere Informationen
Sonstiges
Das Verkaufsobjekt ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.