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Sonstiges
Die Stadt Hamburg als Erbpachtgeber zeigt sich gesprächsbereit, schon jetzt die bestehende Erbpachtzeit unter Angleichung der Erbpacht zu verlängern, wenn Sie ein neues Haus errichten möchten.
Der derzeitige Erbbauzins beträgt ca. € 125,-- / p.a.! Die Restlaufzeit der Erbpacht beläuft sich auf ca. 31 Jahre.
Was ist Erbpacht?
Der Eigentümer dieses Objektes hat einst dieses Haus gebaut, ohne das Grundstück zu kaufen. Möglich macht es das Erbbaurecht, besser bekannt als Erbpacht: Der Interessent 'pachtet' das Grundstück und baut darauf ein Haus. Dadurch spart er das Geld für Grund und Boden. Der Bauherr wird bei Vertragsabschluss nicht Eigentümer eines Grundstücks, sondern mietet dieses.
Statt Grundstückserwerb zahlt der Hausbauer den so genannten Erbbauzins.
Das Erbbaurecht gehört zu den sogenannten "grundstücksgleichen Rechten". Das bedeutet, dass ein Gebäude, das auf einem Erbbaugrundstück gebaut wird, dem Erbbauberechtigten gehört und nicht dem Grundstückseigentümer. Bei einem Erbbaurecht gehört das Gebäude auf dem Grundstück dem Erbbauberechtigten (also Ihnen?), der dieses Erbbaurecht wie jede andere Immobilie auch verkaufen oder verschenken kann.
Läuft das Erbbaurecht aus und wird der Erbbaurechtsvertrag nicht vorher verlängert, fällt das Eigentum an der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber. Dieser muss dem Erbbauberechtigten allerdings eine Entschädigung nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie zahlen.
Die Laufzeit des Erbbaurechts für dieses Objekt hat eine Restdauer von noch 31 Jahren.
Liebe Interessenten.
Unsere grundsätzliche Empfehlung an alle Immobiliensuchenden:
Sie beabsichtigen Eigentümer einer Immobilie zu werden. Damit Sie bei stark nachgefragten Objekten keine Zeit verlieren, sollten Sie sich unabhängig von einer konkreten Immobilie eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut ausstellen lassen. Diese Bestätigung kann den Ausschlag dafür geben, dass der Verkäufer Ihnen das Objekt zusagt.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne mit Tipps rund um die Immobilienfinanzierung.
Die Verkäufer wünschen die Abgabe eines Gebots. Wir werden alle Gebote den Verkäufern zur Beurteilung weiterleiten.
Die Abgabe eines Gebots ist an keine Frist gebunden.
Die Verkäufer sind nicht verpflichtet, ein abgegebenes Gebot anzunehmen.
Stichworte
Wohnfläche: 65,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1