Erschlossenes Baugrundstück in ruhiger Stadtrandlage - ideal für Ihr Einfamilienhaus
Zum Verkauf steht ein ca. 950 m² großes Baugrundstück in ruhiger Wohnlage von Bischofsheim in der Rhön. Das Grundstück überzeugt durch seine naturnahe Umgebung in der Rhön und bietet eine ideale Grundlage für die Realisierung eines Wohnhauses. Das Grundstück ist voll erschlossen, alle notwendigen Leitungen inklusive Glasfaser liegen bereits am Grundstück an. Durch das Grundstück verläuft ein idyllischer Quellbach mit ganzjährig frischem Quellwasser, das vielseitig nutzbar ist - beispielsweise zur Gartenbewässerung, zur Versorgung von Nutzgärten, für Tierhaltung oder weitere naturnahe Anwendungen. Dieses seltene Ausstattungsmerkmal unterstreicht den besonderen Charakter des Anwesens und bietet zugleich einen praktischen wie wertsteigernden Mehrwert
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Eine Bebauung richtet sich daher nach § 34 BauGB und muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Maßgeblich sind dabei insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die Bautiefe der umliegenden Bebauung.
Am Grundstück verläuft eine Frischwasserleitung, für die ein entsprechendes Leitungsrecht besteht. In diesem Zusammenhang ist eine Teilfläche von ca. 200 m², wie auf den Bildern ersichtlich, derzeit nicht mit einem Wohnhaus bebaubar. Diese Fläche kann jedoch uneingeschränkt als Garten oder Stellplatz genutzt sowie auch befestigt werden, beispielsweise durch Pflasterarbeiten.
Der aktuell geltende Schutzbereich liegt bei etwa 2 Metern links und rechts der Leitung auf einer Länge von rund 50 Metern.
Insgesamt handelt es sich um ein attraktives Baugrundstück mit solider Größe, guter Lage und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Merkmale
950 m² Grundstück
voll erschlossen
Preisdetails
Kaufpreis
95000 €95.000 €
100 €/m²
Provision für Käufer
3,57% inkl. MwSt Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Weitere Informationen siehe Provisionshinweis.
Geschätzte Gesamtkosten
98.392 €1
Kaufpreis
95.000 €
Kaufnebenkosten
3.392 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
3.392 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Bischofsheim, Bischofsheim in der Rhön (97653)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Baugrundstück befindet sich in ruhiger und naturnaher Wohnlage in einem reinen Wohngebiet von Bischofsheim in der Rhön im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die verkehrsarme Umgebung bietet ein angenehmes und familienfreundliches Wohnumfeld. Der Glasfaserausbau ist bereits erfolgt und ermöglicht eine moderne, schnelle Internetanbindung.
Das Zentrum ist in wenigen Gehminuten erreichbar und bietet Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie sowie alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Kindergarten, Kinderkrippe (in 200 Meter Entfernung), Grundschule und weiterführende Schulen befinden sich direkt im Ort und sind gut erreichbar.
Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch nahegelegene Bushaltestellen gegeben. Die nächstgelegenen Autobahnen sind in etwa 25 bis 35 Minuten erreichbar.
Weitere Informationen
Provisionshinweis
3,57% inkl. MwSt Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.
Maklerprovision: Alle Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen. Die Haftung für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit ist uns daher nicht möglich. Irrtümer sowie einen Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Eine Weitergabe des Angebotes bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Gerne beraten wir auch Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Die vom Käufer zu leistende Provision beträgt 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. und ist nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Ist der Käufer des Baugrundstücks Verbraucher und hat der Makler sich auch einen Maklerlohn vom Verkäufer des Baugrundstücks versprechen lassen, kann der Makler den Maklerlohn von dem Käufer nur verlangen, wenn sich der Verkäufer zur Zahlung eines Maklerlohns in gleicher Höhe gegenüber dem Makler verpflichtet hat. Wird einer Partei der Maklerlohn erlassen, so gilt dies auch zu Gunsten der anderen Partei.
Stichworte
Bundesland: Bayern