Handwerker und Gewerbetreibende aufgepasst! Grundstück zum Verkauf in RS!
Lagebeschreibung:
Ruhige Wohnlage: Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Sackgasse –
entsprechend geringes Verkehrsaufkommen und überwiegend Anliegerverkehr.
Umfeld: Wohngeprägte, gewachsene Nachbarschaft mit typischer Bebauung im
direkten Umfeld.
Infrastruktur: Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkauf, Dienstleistungen) sind
im Stadtgebiet bzw. in den umliegenden Bereichen gut erreichbar.
Bildung & Betreuung: Kitas und Schulen befinden sich in Remscheid und sind je
nach Lage innerhalb kurzer Fahrzeiten erreichbar.
Anbindung: Gute Erreichbarkeit der regionalen Verkehrsachsen; ÖPNV-Angebote
sind im Stadtgebiet vorhanden.
Freizeit & Erholung: Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten im Bergischen Land
sowie städtische Angebote im Umfeld.
Merkmale
frei ab sofort
420 m² Grundstück
voll erschlossen
Gas, Telekommunikation, Wasser
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Kaufpreis
130000 €130.000 €
309,52 €/m²
Provision für Käufer
Das Grundstück wird im Auftrag des Eigentümers verkauft. Die Käuferprovision liegt bei 3,57% des Kaufpreises.
Geschätzte Gesamtkosten
134.641 €1
Kaufpreis
130.000 €
Kaufnebenkosten
4.641 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
4.641 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Stursberg II, Lüttringhausen, Remscheid (42899)
Weitere Informationen
Planungsrecht und Bebaubarkeit*:
Planungsgrundlage: Bebauungsplan Nr. 555 A der Stadt Remscheid („Gebiet
nördlich Remscheider Straße, Stursberg II“), rechtsverbindlich seit 14.03.2008;
online abrufbar.
Gebietsart: Festsetzung als Mischgebiet (MI).
Zulässige Nutzungen: nicht störende Gewerbebetriebe.
Nebenanlagen / Garagen / Carports: Nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.
Gartenhäuser: Außerhalb der überbaubaren Flächen grundsätzlich
ausgeschlossen.
Entwässerung (Bedingung): Bauen nur bei gesicherter abwassertechnischer
Entsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser); im MI nur nicht
schmutzwasserintensives Gewerbe.
Einzelhandel: Bestimmte (zentren-/nahversorgungsrelevante)
Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen; eng begrenzte Ausnahmen für
betriebsbezogene Verkaufsflächen möglich.
*Angaben ohne Gewähr.
Für Weitere Information kontaktieren Sie uns gerne.