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Unser Fazit
Hinweis für Nichtfachwerker oder Unerfahrene !!!!!!!!!
Das klingt alles nach einer umfassenden Kernsanierung, die zwar erst einmal einschüchternd wirkt, aber eine riesige Chance bietet, das Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen und den Wohnkomfort massiv zu erhöhen.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie bei dieser Kombination Heizung, Fenster und Dämmung usw. beachten sollten.....
Die richtige Reihenfolge (Hülle vor Technik). Es ist fast immer ratsam, erst die Fenster und die Dämmung anzugehen und danach die Heizungsanlage. Warum? Ein gedämmtes Haus verliert deutlich weniger Wärme. Wenn Sie zuerst eine neue Heizung kaufen, wird diese für den aktuellen (hohen) Bedarf dimensioniert. Nach der Dämmung ist sie dann überdimensioniert und arbeitet ineffizient.
Wenn Sie neue Fenster einbauen und die Fassade dämmen, wird das Haus luftdicht. Die Feuchtigkeit kann nicht mehr wie früher durch Ritzen entweichen. Sie müssen also entweder ein sehr diszipliniertes Lüftungsverhalten an den Tag legen oder über eine dezentrale Lüftungsanlage nachdenken, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Da Sie die drei großen Säulen der energetischen Sanierung anpacken, stehen die Chancen auf hohe Zuschüsse sehr gut.
Bevor Sie Handwerker beauftragen, nehmen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Das ist oft Pflicht für Fördergelder, aber er hilft Ihnen auch, die Maßnahmen so abzustimmen, dass sie bauphysikalisch Sinn ergeben (z. B. Vermeidung von Kältebrücken am Fensterrahmen usw.).
Sollten Sie eine ansässige Architektin/Architekten oder Energieberater benötigen, dann helfe ich Ihnen gerne weiter.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Kollmer Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung, Hobbyraum
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung