Hier im historischem Bahnhof in der ehemaligen Güterabfertigung von Steinfurt-Borghorst Dem Bahnhof soll eine neue Nutzung zugeführt werden. Eine umfassende Sanierung sowie eine ausgewogene Umplanung der Innenflächen ist hier vorgesehen.
Die östlich angrenzende fühere Güterabfertigung, mit ihrer industriell anmutenden Atmosphäre werden zu "eigenwilligen" Lofts umgebaut.
Merkmale
195 m² Grundstück
2 Stellplätze: 2 Außen-Stellplätze
LOFT 6 als Rohbau:
Aufteilungsvorschlag siehe Grundriss
Kaufpreis: 251.000 Euro
Grundrisse
Grundrisse
1 / 1
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
A+
Baujahr2023
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
HeizungsartFußbodenheizung
EnergieträgerLuft-/Wasser-Wärmepumpe
Preisdetails
Kaufpreis
251000 €251.000 €
1.857,20 €/m²
Provision für Käufer
3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Weitere Preisinformationen
2 Stellplätze
Geschätzte Gesamtkosten
281.296 €1
Kaufpreis
251.000 €
Kaufnebenkosten
30.296 €
2
Notarkosten (1,5%)
3.765 €
Grunderwerbsteuer (6,5%)
16.315 €
Provision für Käufer (3,57%)
8.961 €
Grundbucheintrag (0,5%)
1.255 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Horstmar, Steinfurt / Borghorst (48565)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Im Zentrum von Steinfurt-Borghorst
Weitere Informationen
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1