Weitere Informationen
Provisionshinweis
Die Provision beträgt 6,0% inkl. MwSt., des Gesamtkaufpreises
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Damit der Makler für den Käufer und Verkäufer tätig werden kann, muss der Käufer entsprechend § 656a BGB (Textformerfordernis) die Beauftragung des Maklers bestätigen.
Der Käufer ist verpflichtet, eine Provision in Höhe von 6,0% inkl. MwSt., des Gesamtkaufpreises, an die Firma Immobilien Wunderlich zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Sonstiges
HAFTUNG
Ich weise darauf hin, dass die von mir weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehme ich daher nicht. Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
WEITERGABEVERBOT
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.
GELDWÄSCHE
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Immobilien Wunderlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu bin ich gemäß § 11 GwG verpflichtet, die relevanten Angaben und Nachweise zu erheben und zu dokumentieren. Bei natürlichen Personen erfolgt dies in der Regel durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass; zur Dokumentation kann eine Kopie angefertigt werden. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug (bzw. ein entsprechender Auszug aus einem vergleichbaren Register) erforderlich, aus dem sich die wirtschaftlich Berechtigten ergeben. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass die erhobenen Daten und Kopien fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufzubewahren und anschließend zu löschen sind (§ 8 Abs. 4 GwG).
PROVISION
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Damit der Makler für den Käufer und Verkäufer tätig werden kann, muss der Käufer entsprechend § 656a BGB (Textformerfordernis) die Beauftragung des Maklers bestätigen.
Der Käufer ist verpflichtet, eine Provision in Höhe von 6,0% inkl. MwSt., des Gesamtkaufpreises, an die Firma Immobilien Wunderlich zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Stichworte
GRZ: 0.25, GFZ: 0.3, Bundesland: Niedersachsen