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Sonstiges
SONSTIGES
Garagen & Nebengebäude:
- Die Lage, Größe und Ausrichtung sind im Bebauungsplan vorgegeben.
- Stauraum- und Stellplatzflächen sowie Garagenzufahrten sind wasserdurchlässig (Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenpflaster oder ähnliches) auszuführen.
Dachform und Material (Ziegeldach) ist lt. Bebauungsplan wie folgt vorgeschrieben:
- WA 1 ausschließlich symmetrisch geneigte Satteldächer. Alle Dächer auf den Parzellen 1-15 müssen die gleiche Dachneigung aufweisen.
- WA 2,3 und 4 sind Satteldächer symmetrisch geneigt, Walm und Krüppelwalmdächer 20°- 38°Neigung, Pultdächer einfach oder versetzt 5°- 20°Neigung und Flachdächer 0-6°Neigung möglich.
- Als Dacheindeckung sind kleinformatige Dachplatten aus Ziegel oder Beton, in roten, braunen oder anthrazitfarbenen Tönen zulässig. Blecheindeckungen sind mit mattem Blech auszuführen.
- Flachdächer sind nur mit dauerhafter Begrünung erlaubt.
- Solar- und Photovoltaikanlagen sind erlaubt und erwĂĽnscht und in der gleichen Neigung wie das Dach auszufĂĽhren.
Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Fenster, etc.) sind lt. Bebauungsplan zu beachten:
- Darüber hinaus wurde im Zuge der Erschließung ein 3m hohe Lärmschutzwand entlang der B8 errichtet.
- Bei der Anordnung der besonders schutzbedürftigen Räume, (Schlafen, Wohnen Essen) die besonderen Vorgaben im Bebauungsplan zu beachten. Diese Räume sind an der von der Straße abgewandten Seite zu planen. Dies betrifft vor Allem die Parzellen 1-15.
- Höhe und Baulinie sind im Bebauungsplan vorgegeben
- erforderliche ErschlieĂźung (z.B. Zisterne) lt. Bebauungsplan vorgeschrieben und ausgefĂĽhrt
Fassadengestaltung individuell möglich:
- Glatte Putzoberflächen in hellen Tönen. Grelle Farbtöne sollten vermieden werden. Auf regions- und ortsuntypische Materialien zur Fassadengestaltung sollte verzichtet werden. (Bsp. Waschbetonplatten, Glasbausteine, Zement Werkstoffe, Klinker und reflektierende Materialen)
- Holzbauweise und Holzhäuser sind zulässig.
- Großflächige Glasfassaden sind vor Vogelschlag zu schützen.
Einfriedungen sind gemäß Bebauungsplan wie folgt zu beachten:
- Straßenseitig sind naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung, Metallzäune ohne Spitzen, bis zu einer Höhe von 1,20m ab Mitte Gebäude, gemessen an der Straße zugewandten Seite, erlaubt. Ein Zaunsockel darf nicht gestellt werden.
- Mauern und Gabionen Wände dürfen an der Straße zugewandten Seite als Einfriedung nicht errichtet werden.
- Gartenseitig und zur Feldflur hingegen, sind Gabionen, Natursteinmauern und L-Stein Mauern, erlaubt. Auch zur Abfangung von Garagenzufahrten, welche an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe ist hierzu mit 0,30m vorgegeben.
Hier sind aber auch Laubgehölz- Hecken, freiwachsend oder geschnitten, mit einer Gesamthöhe von 2m zulässig.
Pflanzen & Bäume:
- Pro Parzelle ist je 300m² Grundstücksgröße ein Baum zu pflanzen. Dem Natur- und Umweltschutz geschuldet, sollte diese Bepflanzung aus einheimischen, mittel bis hochstämmige Gehölzen bestehen. Eine Liste mit möglichen Bäumen befindet sich im Bebauungsplan.
Hinweise:
Die Grundstücke sind im vorgesehenen Baufeld der geplanten Gebäude archäologisch untersucht und freigegeben. Werden in den Restflächen Nebengebäude oder eingebaute Pools geplant, sind diese Bereiche separat archäologisch zu untersuchen. Dies müsste mit den zuständigen Behörden (Kreisarchäologie Straubing-Bogen) vor Realisierung abgestimmt werden.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Gerl Immobilien e. K. übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn- /Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.