Architektenhaus mit Einliegerwohnung und Bürotrakt am Königsforst - Grundstück weiter bebaubar
Grundstück
Das Grundstück ist eben bis leicht geneigt und unregelmäßig in Süd-Ost-Ausrichtung zugeschnitten. Die Erschließung erfolgt über die Feldstraße als öffentliche Straße.
Bei der vorstehenden Liegenschaft handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und einem Bürotrakt in Massivbauweise mit folgenden ca.- Wohn- und Nutzflächen:
Hauptwohnung 158,5 m² Einliegerwohnung 90,7 m² ------------------------------------------------------------ Wohnfläche gesamt rund 250 m²
zzgl. Nutzfläche Bürotrakt ca. 54,1 m² ------------------------------------------------------------ Wohn- und Nutzfläche gesamt rund 300 m²
und weiteren Nebenflächen einschließlich der Garage von ca. 110 m².
Das Wohnhaus wurde in 2-geschossiger Bauweise gebaut und ist unterkellert. In das Haus ist eine Garage integriert.
Der heutige Gebäudebestand wurde in mehreren Bauabschnitten errichtet:
Bauabschnitt 1 – 1958: Wohnhaus mit kleinem Büro
Bauabschnitt 2 – 1960-1961: seitliches Bürohaus mit Garage ohne Unterkellerung
Bauabschnitt 3 – 1965-1966: Büro-Erweiterungsbau mit teilweiser Unterkellerung des 2. Bauabschnitts als Atelier; komplett neue Heizung
Bauabschnitt 4 – 1979-1980: Erweiterung des kleinen Büros in ein größeres Kaminzimmer
In 1991-1992 wurde das Atelier im Untergeschoss zu einer Wohnung um- und ausgebaut.
Vorstellbar ist beispielsweise, das ursprüngliche Haupthaus zu modernisieren, den hinteren Grundstücksteil frei zu legen und mit einem Mehrfamilienhaus oder zwei Einfamilienhäusern neu zu bebauen.
Merkmale
1.666 m² Grundstück
teilweise erschlossen
Grundrisse
Grundrisse
1 / 10
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Preisdetails
Kaufpreis
698000 €698.000 €
418,97 €/m²
Provision für Käufer
Nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages ist eine Vermittlungsgebühr in Höhe 1,785 % des beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 12.459,30 €) zu begleichen.
Geschätzte Gesamtkosten
710.424 €1
Kaufpreis
698.000 €
Kaufnebenkosten
12.424 €
2
Provision für Käufer (1,78%)
12.424 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Feldstraße 33, Forsbach, Rösrath (51503)
Das Wohnhaus liegt innerhalb des Rösrather Stadtteils Forsbach in guter, nachgefragter Wohnlage. Die Entfernung nach Rösrath- Mitte beträgt 3-4 km.
In ca. 600 m Entfernung befindet sich in Forsbach ein REWE-Markt zum Einkaufen für den täglichen Bedarf.
In ca. 3-4 km Entfernung von der Wohnadresse in Forsbach entfernt liegt das Rösrather Stadtzentrum mit einer Vielzahl von Geschäften aller Art zur Versorgung mit dem täglichen Bedarf. Unter anderem befinden sich hier: Apotheken, Bäckereien, Rossmann, EDEKA-Markt, Filialen der VR-Bank und Kreissparkasse Köln, Friseure, Lidl, Postfiliale, verschiedene Ärzte, Physiotherapie und Fachgeschäfte.
Kindergärten:
In Fosbach befinden sich 2 Kindergärten ind en Ortsteilen Bermersbach und Langenbrand.
Schulen: In Forsbach liegt die Gemeinschaftsgrundschule Forsbach. Weiterführende Schulen im Stadtgebiet Rösrath sind unter anderem eine Gesamtschule und ein Gymnasium.
Weitere Informationen
Sonstiges
Weitere Bebaubarkeit
Das Wohnhaus/ Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11 „Überhöfer Feld“, Teilgebiet 9 .
Eckdaten:
WA = Allgemeines Wohngebiet O = offene Bauweise II = 2 Vollgeschosse (zzgl. ausgebautes Dachgeschoss) GRZ 0,4 = Grundflächenzahl = bebaute Fläche GFZ 0,7 = Geschossflächenzahl GS 25-30° = Giebelsatteldach
Auf dem östlichen Grundstücksbereich ist nach Teilabbruch des bestehenden Gebäudebestandes die Neuerrichtung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern grundsätzlich möglich.
Ebenso ist auch die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vorstellbar.
Bitte beachten Sie, dass die Hinweise zur – Weiteren Bebaubarkeit – kein verbindliches Baurecht beinhalten.
Sofern sich die Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes decken ist von einer unkomplizierten Baugenehmigung auszugehen.
Falls das Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans 11 abweicht ist eine Bauvoranfrage sinnvoll, da Befreiungen dem zuständigen Planungsausschuss vorgelegt werden.