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EH 40 mit QNG
Damit ein Neubau als klimafreundliches Wohngebäude eingestuft wird, ist eine Vielzahl an Erfüllungskriterien einzuhalten. Diese sind durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.
Ergänzend zur Einhaltung des Wärmeschutznachweises eines Effizienzhauses 40 dürfen die Treibhausgasemissionen und der Primärenergiebedarf nicht erneuerbarer Energien, welche über den kompletten Lebenszyklus betrachtet werden, vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten. Dabei werden die Ressourceneinsätze und die Umweltwirkungen für ein komplettes Gebäude von der Rohstoffgewinnung bis zum Lebensende betrachtet.
Für die Einhaltung der Anforderungen an eine nachhaltige Materialgewinnung müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Für die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien sind alle ausführenden Firmen dazu verpflichtet eine Erklärung der verbauten Materialen zu liefern. Bei der Bewertung werden die SVHC (Substances of Very High Concern) Stoffe betrachtet. Die QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung bedeuten eine Produktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 %.
Die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist ein weiteres einzuhaltendes QNG Kriterium. Dabei sind konkrete Anforderungen an absatzfreie Zugänge (stufen- und schwellenlose Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren), ausreichende Größen von Wegen, Fluren – nutzbare Breite, Türen – nutzbare Durchgangsbreite, Wendeflächen außerhalb der Wohnung und Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung einzuhalten.
Für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind neben dem Effizienzhaus 40 und den genannten Zusatzkriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung die Anforderungen des BNK-Systems einzuhalten. Der Kriterienkatalog nach BNK prüft das Gebäude hinsichtlich soziokultureller und funktionaler Qualität, ökonomischer Qualität, ökologischer Qualität und Prozessqualität. Die Prüfung erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs mit 19 BNK-Steckbriefen.
Objektbeschreibung
− Hochwertige Fassadendämmung: bereichsweise verkleidet und bereichsweise begrünt
− Energiesparende Niedertemperatur-Fußbodenheizung
− Breite Tiefgaragen-Stellplätze
− LED-Beleuchtung mit Dämmungs- bzw. Bewegungsmelder in Tiefgarage,
Allgemeinbereichen und Außenanlagen
− Fensteranlagen und Verglasung mit überdurchschnittlicher Wärmedämmung
− Mechanische dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
− Luxuriöse und große Dachterrassen, Loggien bzw. Balkone
− Große Fenster für helle lichtdurchflutete Wohnräume
− Treppenhausbeläge aus hochwertigem Granit bzw. Feinsteinzeug
− Edelstahlhandläufe
− Trennwände bei angrenzenden Dachterrassen aus Stahlkonstruktion mit Milchglasfüllung
− Dachflächen mit extensiver Begrünung
− Photovoltaikanlage am Dach (Nutzung nach Festlegung)
− Außenanlagen mit hohem Grünflächenanteil
Zinsangebote & AfA-Optionen
Profitieren Sie von den zinsgünstigen Konditionen der KfW-Bank. Klimafreundliche
Wohngebäude mit QNG fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu
150.000 €. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bieten die KfW-Programme 297 und
298
Die BayernLabo bietet im Bayern-Darlehen – Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm –
Darlehensvarianten mit 10-, 15- sowie 30-jähriger Zinsfestschreibung an (30-jährige als
Volltilger). Der Freistaat Bayern verbilligt diese Zinssätze zusätzlich.
Ergänzend zu den zinsgünstigen Krediten besteht bei diesem Objekt die grundlegende
Möglichkeit zusätzlich zur linearen und degressiven Abschreibung von einer
Sonderabschreibung Gebrauch zu machen. Die finale Klärung und Höhe erfolgt individuell.
Zur Information der aktuelle Stand des EStG nach Änderung durch das
Wachstumschancengesetz:
Abschreibung Mietwohnungsneubau nach Wachstumsförderungsgesetz
§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG → AfA p.a. = 3% linear
oder
§ 7 Abs. 5a EStG → AfA p.a. = 5% degressiv
Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach Wachstumsförderungsgesetz:
§ 7b EStG → AfA p.a. = 5% für das Jahr der Anschaffung/ Herstellung und den drei
folgenden Jahren (= 4 Jahre = 20%) für einen Teil der Baukosten
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Beispielkalkulation:
Gesamtkosten: 560.000 €
Eigenkapital: 84.000 €
KfW-Kredit: 150.000 €
Bank-Kredit: 326.000 €
Grund- und Bodenanteil: 51.000 €
AfA (anfänglich): 47.000 €
Summe steuerlicher Verlust: 62.000 €
Miete: 15.000 €
zu verst. Gewinn: - 47.000 €
Steuererstattung (ESt 40%): 19.000 €
positiver Cashflow: 10.000 € p.a. (= 830 € p.m.)
EK-Rendite: 24%
Kaufpreiserstattung (aufgrund AfA): 13%
Die Kalkulation stellt nur ein mögliches Szenario da und ist von einer Vielzahl von Variablen abhängig, weshalb die tatsächlich eintretenden Werte abweichen können."