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Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Grundstück Michael-Vogel-Straße 59, Erlangen

Bei dem Verkaufsgrundstück Michael-Vogel-Straße 59, 91052 Erlangen handelt es sich um das Flurstück FlNr. 1957/2, Gemarkung Erlangen. Das Grundstück hat eine amtliche Größe von 3.073 qm (siehe Lageplan und Luftbild, Verkaufsgrundstück farbig markiert). Das Grundstück ist im Grundbuch lastenfrei vorgetragen.

Merkmale

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  • 3.073 m² Grundstück
  • voll erschlossen

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Lage

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Michael-Vogel-Straße 59AngerErlangen (91052)
Dieses großzügige Baugrundstück befindet sich im Stadtteil Am Anger in Erlangen. In der Michael-Vogel-Straße bietet dieses Grundstück eine Fläche von 3.073 qm und eröffnet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Ihr Vorhaben zu verwirklichen. Die umgebende Bebauung um das o.g. Grundstück ist durch verschiedenartige Nutzungen geprägt (Gemengelage). Die Lage zeichnet sich durch eine gute Anbindung und eine vielseitige Nachbarschaft aus und ist für unterschiedlichste Nutzungsarten sehr attraktiv. Nur 360 Meter bzw. 380 Meter entfernt, erreichen Sie bequem die Station Paul-Gossen-Straße der Buslinien, sowie die S-Bahnstation Erlangen Paul-Gossen-Straße für eine schnelle Anbindung ins Zentrum von Erlangen.

Weitere Informationen

Sonstiges Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Gemeinbedarf / Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Gebiet nicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Das geplante Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Es wird seitens der Stadt Erlangen eine projektbezogene Prüfung stattfinden, inwiefern sich mögliche Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Eine verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks kann im Rahmen des Exposés nicht gegeben werden. Insgesamt wird jedem Interessenten dringend empfohlen, Vorhaben vorab mit dem städtischen Bauaufsichtsamt abzustimmen (Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO). Im Kaufvertrag wird eine Verpflichtung zur zeitnahen Bauantragsstellung nach Abschluss des Kaufvertrages und eine 3-jährige Bauverpflichtung ab Baugenehmigung verankert. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen können Vertragsstrafen zur Anwendung kommen. Die Stadt Erlangen behält sich die Verankerung weiterer Verpflichtungen im Kaufvertrag offen. Verfahren: Sollten Sie Interesse an dem Objekt haben, so setzen Sie sich im Falle weiterer Rückfragen mit uns in Verbindung. Besichtigungstermine sind grundsätzlich möglich. Angebote unter Angabe - Ihres Kaufpreisangebotes sowie - Ihrer Nutzungsabsicht (samt Skizzen / Plänen) richten Sie bitte bis spätestens 31.07.2026 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Michael-Vogel-Straße 59“ an Stadt Erlangen - Liegenschaftsamt - Nägelsbachstr. 38/40 91052 Erlangen Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Herr Pickelmann und Frau von Einem, Tel.: 09131/86 2152, E-Mail: maximilian.pickelmann@stadt.erlangen.de Allgemeine Hinweise: Dies ist keine öffentliche Ausschreibung im Sinne der VOB, wonach der Höchstbietende automatisch den Zuschlag erhält, sondern rechtlich eine öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Stadt ist zu einem Verkauf weder verpflichtet noch an das jeweilige Höchstgebot gebunden und behält sich Nachverhandlungen grundsätzlich vor. Die Verkaufsentscheidung obliegt dem Stadtrat. Der Kaufvertrag kann erst nach Vorliegen des Stadtratsbeschlusses beurkundet werden. Der Kaufpreis ist vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern trägt der Käufer. Die den Interessenten im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe entstehenden Aufwendungen und Kosten werden nicht ersetzt. Rechtsansprüche sind aus dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht ableitbar. Eine Pflicht zur Zahlung einer Provision entsteht im Verhältnis Stadt/Käufer nicht. Ebenso akzeptiert die Stadt Erlangen keine Provisionsforderung eines Dritten für dessen eventuelle Vermittlung des Objektes an einen Interessenten oder Käufer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Exposés kann keine Haftung übernommen werden. Die bau- und planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der angebotenen Nutzungskonzepte ist nicht Gegenstand der Angebotsauswahl. Aus der Zuschlagserteilung können keine Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gezogen werden. Diese ist durch eine Bauvoranfrage zu klären. Mit Abgabe eines Angebotes akzeptieren Sie die vorgenannten Bedingungen und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden. Anlagen: - Lagepläne - Bilder des Grundstücks Exposé-Verfasser: Liegenschaftsamt Stadt Erlangen

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Über den Anbieter

Nägelsbachstraße 38/40, 91052 Erlangen

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Online-ID: 26YWZP8FSWIU
Stadt Erlangen, Liegenschaftsamt
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