Bei dem angegebenen Kaufpreis handelt es sich um eine Kaufpreisvorstellung. Es wird um Abgabe eines Kaufpreisangebotes bis zum 22.06.2026 gebeten.
Besichtigungen des Verkaufsobjektes finden am Dienstag, den 02.06.2026 und am Montag, den 15.06.2026 jeweils um 10:00 Uhr statt. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Die Liegenschaft ist von der Straße aus teilweise einsehbar - aber nicht frei zugänglich. Das eigenmächtige Betreten der Liegenschaft ist nicht gestattet.
Das Grundstück besitzt einen rechteckigen Zuschnitt, wobei die Länge der Straßenfront ca. 20 m und die Grundstückstiefe ca. 50 m beträgt. Im hinteren Bereich des Objekts befinden sich Aufbauten, die im Eigentum des Pächters stehen. Das Pachtverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. U.a. kann der Pächter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn das Grundstück zur Bebauung herangezogen werden soll. Für diesen Fall gelten mit der Rückzahlung des Pachtzinses alle Ansprüche des Pächters als abgegolten.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem ausführlichen, hier anliegenden Exposé.
Merkmale
993 m² Grundstück
voll erschlossen
Grundrisse
Grundrisse
1 / 2
Preisdetails
Kaufpreis
308000 €308.000 €
310,17 €/m²
Provision für Käufer
Bitte beachte, das Angebot kann bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision beinhalten. Weitere Informationen erhältst Du vom Anbieter.
Geschätzte Gesamtkosten
308.000 €1
Kaufpreis
308.000 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Eschenallee 39, Ludwigsfelde (14974)
Die zu Erholungszwecken verpachtete Liegenschaft befindet sich in einer Reihe von Wohngrundstücken in unmittelbarer Nähe der Ringstraße/Potsdamer Straße, südlich der Anschlussstelle Ludwigsfelde-West der A 10, an der L 79, in kurzer Entfernung zum Siethener See.
Sowohl eine Grundschule, Einkaufs- als auch Sportmöglichkeiten befinden sich in der Nähe.
Weitere Informationen
Sonstiges
Dieses Angebot ist bis zum 22.06.2026 gültig.
Ein Gebäudeenergieausweis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht erforderlich, da es sich um nicht beheizbare Gebäude handelt.
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