Hier haben Sie die Chance, ein 502 m² großes Grundstück in beliebter Lage von Pfaffenhofen zu erwerben.
Die Bebauung richtet sich nach dem dort geltenden Bebauungsplan, es besteht aber kein Bauzwang. So können ein Einzel- aber auch ein Doppelhaus errichtet werden.
Zögern Sie nicht, gerne nennen wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch nähere Details.
Merkmale
502 m² Grundstück
voll erschlossen
Preisdetails
Kaufpreis
540000 €540.000 €
1.075,70 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % inkl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
559.278 €1
Kaufpreis
540.000 €
Kaufnebenkosten
19.278 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
19.278 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Pfaffenhofen a d Ilm, Pfaffenhofen (85276)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Grundstück liegt in einer ruhigen Straße in einem bevorzugten Wohngebiet in Pfaffenhofen an der Ilm. Der nächste Supermarkt mit Bäckerei und Metzgerei befindet sich nur wenige Meter vom Haus entfernt. Zur nächsten Bushaltestelle sind es nur wenige Schritte.
Das Stadtzentrum von Pfaffenhofen, der Hauptplatz, ist ca. 1,5 Kilometer entfernt. Hier findet man zahlreiche Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Friseure sowie Restaurants.
Das Schulzentrum Pfaffenhofens mit Grund- Mittel- Realschule und Gymnasium ist in etwa 1,8 Kilometern zu erreichen, das Krankenhaus in 2,8 Kilometern und der Bahnhof Pfaffenhofen liegt etwa 2,4 Kilometer von dem Grundstück entfernt.
Ein Kindergarten befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Die Autobahnauffahrt A9 in Schweitenkirchen erreicht man mit dem Auto nach ungefähr 13 Minuten, daher ist Pfaffenhofen auch für Pendler ideal.
Weitere Informationen
Sonstiges
Haftungsausschluss! Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Widerrufsrecht: mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden baldmöglichst zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich keine Provision verlangt.
Stichworte
Bundesland: Bayern