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Besichtigungstermine
Um Ihre Anfrage zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir auf Grund von Diskretionsgründen und Nachweispflicht auch gegenüber dem Eigentümer,
Ihren- VOR u. ZUNAME MIT VOLLER WOHN-/FIRMENNANSCHRIFT, mit einer TELEFONNUMMER,
unter der Sie tagsüber erreichbar sind, benötigen.
Wir setzen uns kurzfristig zur Terminvereinbarung wegen einer Besichtigung der Immobilie
mit Ihnen in Verbindung.
Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich und stellt kein vertragliches Angebot dar.
Haftung: Die Angaben und Objektinformationen in diesem Exposé sind lediglich Vorabinformationen und stammen vom Verkäufer.
Die hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.
Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der not. Kaufvertrag.
Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
DATENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE: Um dieses Angebot/Vertrag der Bertram-Immobilien GbR nutzen zu können, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich. Die Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für die Bearbeitung dieser Bestellung/Vertrag verwendet. Ihre Angaben sind freiwillig und können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Verantwortliche Stelle i.S.d. § 13 Abs. 1 TMG / § 3 Abs. 7 BDSG:
Bertram Immobilien GbR - Karin Bertram, Breitensteinstr.12, 66424 Homburg-Einöd, E-Mail: claudiusbertram@t-online.de. Tel. 06848 72187, 01726805001, 01736593588
Zur Beachtung marktbestimmender Regeln halten wir uns freiwillig an Richtlinien einer Compliance u. Unternehmenskultur.
Unser TIPP:
Informieren Sie sich bereits vor einer Besichtigung über Ihre persönlichen Finanzierungsmöglichkeiten bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditgeber.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Bertram Immobilien GbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 u. § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten- beispielsweise mittels einer Kopie
(wenn Sie als natürliche Person handeln)
Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der IMMOBILIEN- Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre gemäß- DSVGO- aufbewahren muss.
Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.