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Sonstiges
4. Geplante bauliche Nutzung und Gestaltung
4.1 Nutzungsart und Flächenaufteilung
Die Geltungsbereichsfläche umfasst insgesamt ca. 585 m². Durch die 4. Bebauungsplanänderung kommt es zu einer Änderung der Grundstücksaufteilung des Flurstücks 47 der Gemarkung Schammelsdorf.
Das Baugebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Auf dem
nordöstlichen Grundstück besteht derzeit nur ein Wohngebäude mit zwei Kfz-Stellplätzen.
Durch die Änderung entsteht auf der südwestlichen Teilfläche ein zusätzliches Baurecht.
4.2 Maß der Nutzung
Der Umfang der überbaubaren Flächen wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und durch
die Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt. Das Maß der Überbaubarkeit wird durch
die engere der beiden Festsetzungen bestimmt.
Die Grundflächenzahl (GRZ) orientiert sich mit 0,4 am ursprünglichen Bebauungsplan "Dickengarten I". Aufgrund der geplanten Nachverdichtung wird die Geschossflächenzahl (GFZ)
auf maximal 0,8 begrenzt. Im Geltungsbereich können Bebauungen mit maximal zwei Vollgeschossen (II) in offener Bauweise errichtet werden.
Schammelsdorf
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Eine Beschränkung der Größe des zulässigen Baukörpers bildet die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 9,0 m (Firsthöhe) über der Oberkante des Fertigfußbodens des
Erdgeschosses (EFOK). Die Erhöhung der Geschossigkeit ist seitens der Gemeinde städtebaulich vertretbar, da in der unmittelbaren Umgebung ebenfalls Gebäude mit zwei Vollgeschossen vorhanden sind.
Diese Festsetzung soll bewirken, dass sich das Gebäude auch mit der Kubatur gut in die
Umgebung einfügt.
Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl sind die Flächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberflächen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut
wird, mitzurechnen.
4.3 Baugestalterische und sonstige Festsetzungen
Um das Wohnhaus auch baugestalterisch in die Umgebung zu integrieren, ist als Dachform
ein Satteldach mit einer möglichen Dachneigung von 25° bis 35° zulässig. Zur Verbesserung
der Nutzbarkeit des Dachgeschosses und zur Belichtung und Belüftung der Dachgeschossräume ist die Errichtung von Dachgauben möglich.
Für Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen, die auch außerhalb der Baugrenzen
zulässig sind, wird keine Dachform und Dachneigung vorgeschrieben.
5. Erschließung
Straßenerschließung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist gewährleistet. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die angrenzende Straße "Dickengarten". Eine Zufahrt auf die neue Bauparzelle wird nur über diese Straße gewährt.
Wasserversorgung/Löschwasserversorgung
Die Versorgung mit Wasser erfolgt durch den zuständigen Betreiber (Gemeinde Litzendorf).
Bestehende Trinkwasserleitungen sind in den angrenzenden Straßen bereits vorhanden.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß §?4 Abs.?2 BauGB ist die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle eingegangen. Folgende Hinweise wurden seitens des Brandschutzes geäußert bzw. sind zu berücksichtigen:
- Zufahrten, Aufstell- u. Bewegungsflächen
a) Die Erreichbarkeit des Bebauungsplangebietes erfolgt über die öffentliche Straße
Dickengarten und ist als gesichert anzusehen. Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind auf der öffentlichen Straße vorhanden.
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Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Mischsystem. Dazu steht in der Gemeindestraße "Dickengarten" das Mischwasser-Kanalnetz zur Verfügung.
Stichworte
GRZ: 0,4, GFZ: 0,8, Bundesland: Bayern, Distanz zum Kindergarten: 0.30