Gewerbeobjekt zum Kauf • als Kapitalanlage geeignet
6200000 €6.200.000 €
2.500 m² Grundstück
Vienna XVII | A Future Asset. | Bestand mit Entwicklungsobjekt auf rund 2.500 m² Grundstücksfläche
Zum Verkauf steht ein Zinshaus mit groĂźem Entwicklungspotenzial in begehrter Lage des 17. Wiener Gemeindebezirks, nur wenige Schritte von der kĂĽnftig geplanten U5-Station entfernt.
Die Liegenschaft umfasst ein Bestandsgebäude sowie eine großzügige Hofstruktur mit zusätzlicher baulicher Perspektive. Auf einer Grundstücksfläche von rund 2.500 m² eröffnet sich die Möglichkeit, ein urbanes Immobilienprojekt zu realisieren - von klassischem Wohnbau bis hin zu gemischten Nutzungskonzepten.
Eine aktuelle Konzeptstudie zeigt die Machbarkeit einer deutlichen Ausweitung der oberirdischen Nutzflächen sowie die attraktive Neuordnung des Innenhofs. Die Liegenschaft wird bestandsfrei übergeben und eignet sich ideal für Bauträger, Projektentwickler und langfristig orientierte Investoren.
Weitere Details und vollständige Unterlagen erhalten Sie gerne nach Kontaktaufnahme und Nachweis des Interesses.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Erfolgsfall 3 % Maklerprovision zzgl. USt. zu entrichten sind.
FĂĽr weitere Informationen und Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns bitte unter: office@leamont-baker.com
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
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WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Bundesland: Wien