Baugrundstück mit Entwicklungspotenzial in Trier-Ehrang
Zum Verkauf steht ein attraktives Grundstück in Trier-Ehrang mit einer Fläche von ca. 750 m².
Die Straßenfront beträgt ca. 34 Meter und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für eine zukünftige Bebauung. Aktuell ist das Grundstück noch mit einem Gewerbeobjekt bebaut.
Auch für Investoren mit Fokus auf öffentlich geförderten Wohnungsbau kann die Liegenschaft interessant sein. Nach aktuellem Kenntnisstand befindet sich der Standort in einem Fördergebiet der ISB-Förderstufe 6, wodurch attraktive Fördermöglichkeiten bestehen können.
Merkmale
frei ab sofort
750 m² Grundstück
bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
• Grundstücksfläche: ca. 750 m²
• Lage: 54293 Trier-Ehrang
• Straßenfront: ca. 34 m
• Bebaubarkeit: § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)
• Derzeitige Nutzung: Gewerbeobjekt
• Entwicklungspotenzial: Mehrfamilienhaus, Projektentwicklung, geförderter Wohnungsbau
• Kaufpreis: 300.000 € Verhandlungsbasis
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Kaufpreis
300000 €300.000 €
400 €/m²
Provision für Käufer
3,57
Geschätzte Gesamtkosten
300.000 €1
Kaufpreis
300.000 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Ehrang, Trier (54293)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Liegenschaft befindet sich in gewachsener Wohnlage und bietet interessantes Entwicklungspotenzial für Investoren, Bauträger und Projektentwickler. Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung). Im direkten Umfeld befinden sich bereits größere Wohngebäude, wodurch sich das Grundstück insbesondere für die Entwicklung eines Mehrfamilienhauses eignen könnte.
Weitere Informationen
Sonstiges
Der Verkauf erfolgt exklusiv über die Marzi Immobilien GmbH.
Gerne stellen wir bei ernsthaftem Interesse weitere Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers. Eine verbindliche Prüfung der konkreten Bebaubarkeit und Nutzungsmöglichkeiten obliegt dem Käufer und ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen.