Die Gemeinde beabsichtigt, die spätere Bebauung auf Grundlage des § 246e BauGB vorzubereiten.
Maßgeblich ist dabei, dass der Investor die im IFK-Konzept festgelegten städtebaulichen
Mindestvorgaben einhält und im späteren Vertragswerk weitergehende Ausführungs- und
Sicherungsregelungen akzeptiert.
Die Gemeinde wird im späteren Kaufvertrag und gegebenenfalls in einem städtebaulichen Vertrag regeln, dass sie ihre Zustimmung nach § 36a BauGB zur Anwendung des § 246e BauGB erteilen wird, sofern das konkrete Vorhaben die vorgegebenen städtebaulichen Mindestanforderungen erfüllt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen eingehalten werden und im Übrigen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Hierdurch erhalten Bieter ein hohes Maß an Planungs- und Kalkulationssicherheit. Die abschließende Prüfung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen im jeweiligen bauaufsichtlichen Verfahren
bleibt hiervon unberührt.
Merkmale
frei ab 28.07.2026
1.520 m² Grundstück
Haustiere erlaubt
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
Preisdetails
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
provisionsfrei
Lage
Offenau (74254)
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