Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Fristen, Kosten

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Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine weitere Wohnung bezieht, muss diesen Zweitwohnsitz anmelden. Wer das nicht oder zu spät macht, muss mit Strafen rechnen.

Zweitwohnsitz anmelden: Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mehr als einen Wohnsitz in Österreich hat, muss jeden davon anmelden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Bei keiner oder zu später Anmeldung droht eine Geldstrafe.
  • Für die An- und Abmeldung von Zweitwohnsitzen gilt eine Frist von drei Tagen ab Bezug.
  • Die Anmeldung von Wohnsitzen ist kostenfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz – oder auch Nebenwohnsitz genannt – ist jeder weitere Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz in Österreich.

Der Hauptwohnsitz ist laut Meldegesetz (MeldeG 1991) jene Unterkunft, die den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen ausmacht. Ausschlaggebend dafür sind in der Regel hauptsächlich die Aufenthaltsdauer in der Wohnung sowie der Wohnsitz weiterer Familienmitglieder – insbesondere von Kindern. Aber auch der Arbeitsplatz, Lage der Schule beziehungsweise Ausbildungsstätte oder Mitgliedschaften in Vereinen oder Ähnlichem spielen bei der Bestimmung des Hauptwohnsitzes eine Rolle.

Ein Zweitwohnsitz hat in der Regel keinen oder nur einen Anknüpfungspunkt an die sogenannten Lebensbeziehungen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitsplatz oder der Ausbildungsort derart weit weg vom Hauptwohnsitz entfernt sind, dass sich ein tägliches Pendeln nicht lohnen würde. Oder aber wenn regelmäßig Freizeit an diesem Ort verbracht wird.

Info

Während es nur einen Hauptwohnsitz geben kann, darf es unendlich viele Zweitwohnsitze geben. Welcher der Wohnsitze der Hauptwohnsitz ist, kann nicht vollkommen frei entschieden werden.

Dabei kommt es auf die Gesamtbetrachtung aller beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren an. Es spielt auch eine Rolle, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder nur ein Zimmer handelt sowie ob es gemietet ist oder es sich um Eigentum handelt.

Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

Ja. Jeder der in Österreich einen Zweitwohnsitz bezieht, muss dies auch beim zuständigen Amt anmelden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der generellen Meldepflicht. Keinen weiteren Wohnsitz anmelden muss gemäß Paragraf 2 Absatz 3 im Meldegesetz), wer …

  • in einer Wohnung weniger als zwei Monate unentgeltlich wohnt.
  • als Pflegling in einer Krankenanstalt aufgenommen wurde.
  • als Minderjähriger in einem Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheim untergebracht ist.
  • als Angehöriger des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- und Justizwache oder im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist.

Wo melde ich den Zweitwohnsitz an?

Welche Meldebehörde zuständig ist, hängt vom Standort des jeweiligen Wohnsitzes ab. Das kann sein:

  • das Gemeindeamt
  • der Magistrat in Statuarstädten
  • das Magistratische Bezirksamt in Wien

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Die Anmeldung kann persönlich vor Ort, über einen Boten oder über den Postweg erfolgen. Erwachsene müssen sich selbst an- beziehungsweise ummelden. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungs- oder Pflegeberechtigten die Anmeldung übernehmen. Bei Menschen mit geistiger Behinderung ist der Erwachsenenvertreter zuständig; ist keiner vorhanden kann dies auch der Unterkunftgeber.

Info

Wer sich nicht persönlich an- beziehungsweise ummeldet, kann dies auch auf dem Postweg tun. Es müssen dann alle Originaldokumente oder aber notariell beziehungsweise gerichtlich beglaubigte Kopien der Dokumente sowie der ausgefüllte Meldezettel mitgeschickt werden. Wer die Dokumente schickt, trägt allerdings auch das Risiko, sollten die Dokumente abhandenkommen.

Kann ich meinen Zweitwohnsitz online anmelden?

Nein, zurzeit ist es nur möglich, die An- oder Abmeldung eines Hauptwohnsitzes digital vorzunehmen. Es werde allerdings laut Digitalem Amtsservice bereits daran gearbeitet, dies auch für die An- und Abmeldung eines Zweitwohnsitzes beziehungsweise fürs Ummelden eines Haupt- zum Zweitwohnsitz möglich zu machen.

Welche Dokumente brauche ich zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

Für die persönliche oder postalische Anmeldung eines Wohnsitzes wird ein Meldezettel benötigt. Das Formular kann hier kostenfrei heruntergeladen werden. Es liegt aber auch in den Meldebehörden aus und ist auch in manchen Trafiken erhältlich.

Zweitwohnsitz anmelden, Foto von einem Kugelschreiber, der auf einem Meldezettel-Formular liegt, Foto: Sonja Birkelbach / stock.adobe.com
Der Meldezettel muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Foto: Sonja Birkelbach / stock.adobe.com

Auf dem Meldezettel sind verschiedene Angaben vollständig und gut leserlich auszufüllen. Dazu gehören:

  • Vor- und Nachname, gegebenenfalls auch der Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Geschlecht
  • Religionsbekenntnis
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • ZMR-Zahl
  • Adresse, die angemeldet werden soll
  • Angabe, ob es sich um einen Hauptwohnsitz handelt und falls nicht, die Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Unterschrift des Unterkunftgebers
  • Unterschrift des Meldepflichtigen

Die persönlichen Daten müssen mit einer öffentlichen Urkunde nachgewiesen werden. Dies kann die Geburtsurkunde oder der Reisepass sein.

Wichtig: Für jede meldepflichtige Person muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden.

Achtung

Wer seinem Unterkunftgeber seine Religionsangehörigkeit nicht mitteilen möchte, kann das Feld auch erst ausfüllen, nachdem die Unterschrift eingeholt wurde.

Wer ist der Unterkunftgeber?

Der Unterkunftgeber ist – wie der Begriff vermuten lässt – jene Person, die tatsächlich die Unterkunft in der jeweiligen Wohnung gewährt. Die Unterschrift auf dem Meldezettel können von folgenden Personen erfolgen:

  • dem Vermieter für einen Hauptmieter
  • dem Hauptmieter für einen Untermieter
  • dem Eigentümer einer Immobilie für sich selbst und seine Mitbewohner (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere)

Was ist die ZMR-Zahl?

Die ZMR-Zahl wird vom Zentralen Melderegister (ZMR) vergeben. Mit dieser vom System willkürlich vergebenen zwölfstelligen Ziffer ist es möglich, jede in Österreich gemeldete Person eindeutig zu identifizieren.

Wann muss ich den Zweitwohnsitz anmelden?

Die Anmeldung eines Wohnsitzes – egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz – muss innerhalb von drei Tagen ab Bezug der Unterkunft vorgenommen werden.

Soll aus dem derzeitigen Hauptwohnsitz der Zweitwohnsitz werden – und andersherum – verlängert sich die Frist auf einen Monat.

Was kostet die Anmeldung des Zweitwohnsitzes?

Es fallen für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes keine Gebühren oder anderen Kosten an.

Je nach Bundesland können die Kommunen unter Umständen eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Die Höhe der Abgabe unterscheidet sich ebenfalls je nach Bundesland.

Was passiert, wenn ich den Zweiwohnsitz nicht anmelde?

Wer die gesetzliche Meldepflicht verletzt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro belegt werden. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Geldstrafe auf bis zu  2.180 Euro.

Zweitwohnsitz im Ausland anmelden?

Ein weiterer Wohnsitz im Ausland zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Österreich zählt rechtlich gesehen nicht als Zweitwohnsitz. Das ist nur der Fall, wenn beide Wohnsitze sich im Bundesgebiet befinden. Wer im Ausland einen Wohnsitz hat, sollte sich dort über die rechtlichen Gegebenheiten informieren, ob und wann der Wohnsitz angemeldet werden muss.

18.03.2022


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