Ein Mietshaus bietet viele Vorteile. Anders als in einer Wohnung haben Familien im Haus weder unter noch über sich Nachbarn, dafür aber ein Stückchen Garten. Weiterhin ist die Privatsphäre größer als in einer Mietwohnung. Im Folgenden erfahren Sie Wissenswertes rund ums Häuser mieten.
Ein eigenes Häuschen bewohnen ohne die finanziellen Risiken des Immobilienkaufs: Viele junge Familien entscheiden sich dafür, ein Haus nur zu mieten. Laut Immobilienbewerter Peter Höflechner, Vorstand des Berufsverbandes der Immobilienwirtschaft Royal Institution of Chartered Surveyors Österreich, werden in Zukunft immer mehr Menschen eine Wohnung oder ein Haus mieten statt kaufen, um flexibel bleiben zu können. Falls die Mieter eines Tages einen Job in einer anderen Stadt annehmen sollten, können sie einfach den Mietvertrag kündigen und sich ein anderes Miethaus suchen.
Im Gegensatz zum Hauskauf muss beim Mieten der eigenen vier Wände keine aufwendige Finanzierung mit Kreditaufnahme geplant werden. Neben Miete und Kaution fallen je nach Immobilie gegebenenfalls Maklerkosten an. Wer ein Haus zur Miete bewohnt, muss jedoch damit rechnen, dass der Mietzins steigen könnte: Da für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht das Mietrechtsgesetz, sondern das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) gilt, sind Vermieter bei der Ausgestaltung der Mietverträge relativ frei. Beispielsweise sind Wertsicherungsvereinbarungen möglich, die nicht an Kategoriebeträge oder Richtwerte gebunden sind. In diesem Fall wäre der Vermieter beim Festsetzen der Miethöhe rechtlich flexibel. Laut ABGB gelten jedoch Mietverträge als nichtig, wenn es ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gibt.
Großer Vorteil eines gemieteten Hauses ist, dass der Eigentümer für Pflege und Instandhaltung verantwortlich bleibt. Sturmschäden oder eine defekte Heizung verursachen dem Mieter also vorerst keine direkten Kosten. Mieter haben zwar wenige Pflichten, aber meist auch wenige Rechte. So müssen größere Veränderungen im Haus mit dem Vermieter abgesprochen und von ihm gestattet werden. Es kann sein, dass der Mieter diese zudem beim Auszug wieder rückgängig machen muss. Möchte der Mieter beispielsweise einen Raum mit einer zusätzlichen Wand in zwei aufteilen, muss er erst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenn der Mieter nach der Baumaßnahme auszieht, hat der Vermieter Anspruch auf Rückgabe des Hauses im ursprünglichen Zustand. Dies gilt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Angepflanzte Hecken und Bäume im Garten müssen jedoch nicht wieder entfernt werden. Des Weiteren kann ein Mietshaus – anders als ein gekauftes Haus – nicht als Kapitalanlage genutzt werden.
Wer ein Haus mieten möchte, sollte sich überlegen, in welchem Haustyp er sich am wohlsten fühlt. Zu den gängigsten Typen gehören das Reihenhaus, die Doppelhaushälfte und das freistehende Einfamilienhaus.
Ein Reihenhaus, auch Kettenhaus genannt, ist mit mehreren Häusern zu einer Kette verbunden. Jedes Haus hat einen separaten Eingang und meist einen eigenen Garten. Die Gärten grenzen direkt aneinander. Das hat den Vorteil, dass man schnell mit seinen Nachbarn ins Gespräch kommt und sich Freundschaften entwickeln können. Allerdings ist dadurch die Privatsphäre geringer als in einem Einzelhaus. Weiterhin profitieren Mieter von Reihenhäusern durch die vergleichsweise geringeren Heizkosten. Die Häuser sind direkt miteinander verbunden, deshalb haben sie nicht so viele Außenwände wie freistehende Häuser. So geht bei gleicher Dämmqualität weniger Wärme über die Außenwände verloren als bei Einzelhäusern.
Wer etwas mehr Privatsphäre möchte, ist in einer Doppelhaushälfte gut aufgehoben. Ein Doppelhaus besteht aus zwei Häusern, die an einer Seite direkt aneinandergrenzen. Sie teilen sich eine Hauswand. Jede Doppelhaushälfte besitzt einen eigenen Eingang und zumeist einen eigenen Garten. Bei einer Doppelhaushälfte grenzt der Garten meist direkt an den des Nachbarn. Da man aber nur einen direkten Nachbarn hat, ist die Privatsphäre höher als in einem Reihenhaus.
Das freistehende Einfamilienhaus zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Privatsphäre aus. Es ist mit einem Garten umgeben, der das Haus vom angrenzenden Grundstück trennt. Weil es auf eine Familie ausgelegt ist, bietet es genug Platz, damit sich die Bewohner frei entfalten können.
Ähnlich wie Käufer möchten Mieter meist längerfristig mit ihrer Familie in einem Haus wohnen. Aus diesem Grund haben sie hohe Ansprüche an Größe, Ausstattung und Lage der Immobilie. Der klassische Weg der Immobiliensuche ist der Blick in Tageszeitungen. Diese listen Wohnungen und Häuser aus der Region auf, die verkauft oder vermietet werden. Allerdings sind die Anzeigentexte sehr kurz und wenig aussagekräftig. Ausführlichere Beschreibungen der angebotenen Häuser und Wohnungen gibt es in Online-Immobilienportalen. Dort sind die Anzeigen mit anschaulichen Fotos und oft mit Grundrissen versehen. Wer die Immobiliensuche in Online-Portalen clever angeht, spart jede Menge Zeit. Folgende Tipps helfen, das Traumhaus schneller zu finden:
Ist das Haus der Träume gefunden, gilt es Kontakt zum Vermieter beziehungsweise zum Makler aufzunehmen. Dies kann telefonisch oder per E-Mail geschehen. Schriftliche Anfragen sollten fehlerfrei und höflich formuliert sein. Wichtig ist, auf die Immobilienanzeige einzugehen. Standardisierte Anfragen machen oft weniger Eindruck.
Beim ersten persönlichen Kontakt mit dem Anbieter sind ein gepflegtes Äußeres und ein freundliches Auftreten entscheidend. Wenn dem Interessent das Haus gefällt, sollte er Fragen zum Gebäude und zur Umgebung stellen. Ein nettes Gespräch über das Geschäftliche hinaus kann den positiven Eindruck zusätzlich verstärken. Weiterhin ist es empfehlenswert, dem Anbieter auf dessen Wunsch hin folgende Informationen spätestens nach der Hausbesichtigung vorzulegen:
Bevor Interessenten ein Haus mieten, sollten sie es gründlich besichtigen. Nur so können sie abwägen, ob die Immobilie ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Ein entscheidendes Kriterium ist die Lage des Mietshauses. Mitten in der Stadt oder eher ländlich? Wie sind das Wohnviertel und die Nachbarschaft? Gibt es eine gute Verkehrsanbindung? Kindergärten, Schulen, Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sind ebenfalls von Vorteil. Neben der Lage ist die bauliche Substanz zu überprüfen. Manchmal haben Mietshäuser Mängel, die nicht sofort sichtbar sind. Dazu gehört beispielsweise Schimmel. Aus diesem Grund gilt es, auf Feuchtigkeitsflecken an den Wänden zu achten.
Weiterhin ist folgendes zu berücksichtigen:
Bauliche Substanz
Innen- und Außenbesichtigung
Hat sich der Anbieter für einen Mieter entschieden, schickt er diesem einen Mietvertrag zu. Der angehende Mieter sollte den Vertrag in Ruhe durchlesen, bevor er ihn unterzeichnet und das Haus mietet. Wichtige Aspekte sind die dort aufgeführte Größe des Mietshauses und die Nebenkosten.
Des Weiteren sind folgende Klauseln wichtig:
Wer ein Haus mieten möchte, sollte sich darüber Gedanken machen, wie hoch die monatlich anfallenden Kosten ausfallen dürfen, damit die Miete tragbar ist. Der warme Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und den umlagefähigen Neben- bzw. Betriebskosten zusammen. Die Kaltmiete, auch Nettomiete, ist ein festgesetzter Preis, der vom Zustand und von der Lage des Hauses abhängt. Im Rahmen der Gesetzesänderung der Mietpreisbremse darf die Kaltmiete im Falle einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten. Der Mietspiegel der betreffenden Stadt gibt Auskunft über die Vergleichsmieten. Auch bei immowelt.de lassen sich die Mietpreise vergleichen. Hierbei wird ein Durchschnittswert der im Portal inserierten Immobilienangebote eines Ortes gebildet.
Die Nebenkosten für ein Mietshaus setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
In der Regel beträgt der Anteil der Nebenkosten etwa 0,6 bis 2 Euro pro Quadratmeter. Darüber hinaus fallen Stromkosten an. Diese werden nicht vom Vermieter, sondern über den Energieversorger abgerechnet.
Ein Hausübergabeprotokoll zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses hilft, Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über Mängel an der Mietsache zu vermeiden. Es protokolliert die beim Einzug des Mieters vorhandenen Mängel des Hauses. Darüber hinaus werden auch die Zählerstände für Strom, gegebenenfalls für Gas und, wenn verbrauchsabhängig abgerechnet wird, für Wasser festgehalten. Des Weiteren dokumentiert das Übergabeprotokoll die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Mit einer Unterschrift bestätigen Vermieter und Mieter die Richtigkeit der Angaben.
Wenn der Mieter auszieht, sollten die Schlüssel-Rückgabe und die Zählerstände in einem zweiten Hausübergabeprotokoll festgehalten werden. Weiterhin ist zu protokollieren, ob während der Mietzeit Mängel am Haus entstanden sind, die über die üblichen Verschleißerscheinungen hinausgehen. Nur diese muss der Mieter beheben. Andernfalls behält der Vermieter den Teil der Kaution ein, der zur Behebung der Mängel nötig ist.
Wer einen etwas größeren Platzbedarf hat, steht vor der Wahl: Entweder ein Haus oder eine größere Wohnung mieten. Beides hat Vor- und Nachteile.
Diese Punkte dürfen in einem Mietvertrag nicht fehlen.